s Handwerk dar Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sorgt für Verwunderung. Vor allem die Wortwahl, die sicher bei einigen FriseurInnen zu einem Aufschrei führen wird, ist doch besonders das kün
der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss
zeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen. • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt
eiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen. Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt
bar. Das deutsche Steuerrecht macht es den Unternehmern auch nicht einfach, einen anderen Weg zu wählen, da sonst unnötige Versteuerungen drohen. Aber es zeigt auch, dass bargeldlose Zahlung und Trinkgeld