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26.02.2020

Unisexpreise beim Friseur: Eine gute Idee auch für Deutschland?

Ein Blick nach Österreich: Hier besagt das Gleichbehandlungsgesetz schon seit dem Jahr 2008, dass für Männer und Frauen keine unterschiedliche Preise verlangt werden dürfen. Wohlgemerkt: Für die selbe Leistung. Überprüfungen zeigen, dass sich 80% der Friseurbetriebe nicht an dieses Gesetz halten.

Das Gleichbehandlungsgesetz im Friseursalon
Für dieselben Friseurdienstleistungen oder Leistungspakete dürfen in Österreich für Frauen und Männer keine unterschiedlichen Preise verlangt werden.

"Friseurdienstleistungen dürfen nur auf der Basis konkreter, objektiver und sachlicher Kriterien, wie zum Beispiel der Haarlänge oder verschiedener Anwendungen und des dadurch verursachten Zeitaufwands erfolgen", heisst es im Ratgeber der österreichischen Wirtschaftskammer.

Unisexpreise als gute Salon-Werbung

Wer möchte sich nicht als Vorreiter in Sachen Gleichbehandlung positionieren? In emotionalen Zeiten wie diesen ein unbezahlbares Marketinginstrument. Wer auf Details achtet, hat dabei auch keinen finanziellen Nachteil.

Drei Ideen für mehr Preis-Gerechtigkeit:

  • Leistung: Statt einem "Herrenhaarschnitt" kann der Service auch mit der Leistung beschrieben werden, z.B. Modehaarschnitt, Trockenhaarschnitt, Maschinenhaarschnitt
  • Haarlänge: z.B. beim Föhnen braucht man im längeren Haar mehr Zeit, daher empfehlen sich "lang / mittel / kurz"-Preise
  • Minuten-Preise: Rechenbeispiel 1 Minute = 1 €. Der Wie-Immer-Trockenhaarschnitt kommt mit 20 Minuten auf 20€, das Waschen-Kopfmassage-Schneiden-Föhnen-Paket kommt auf 60 Minuten und 60€.

Ihr seht: Auf die Wortwahl kommt es an. Nicht aufs Geschlecht.