Unisexpreise waren im Frühjahr in aller Munde. Es wurde viel diskutiert, ob diese nun verpflichtend seien oder nicht (unser Artikel dazu). Kurz zusammengefasst: Vergleichbare Dienstleistungen für Herren und Damen anders zu bepreisen, ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Unabhängig von der Rechtslage kann eine Umstellung auf geschlechtsneutrale Preise ein Vorteil sein: Es zwingt die UnternehmerInnen dazu, ihre Kalkulation zu überarbeiten und zu überprüfen, ob sich alle Dienstleistungspreise wirklich im Arbeitsaufwand widerspiegeln. Bei Männer- und Kinderpreisen ist dies sehr häufig nicht der Fall.
"Wenn zwei Menschen dieselbe Leistung in derselben Zeit bekommen, dann sollte auch derselbe Preis gelten. Alles andere ist betriebswirtschaftlich nicht sauber", fasst es Thomas Langer (Unternehmensberater und Friseur-Podcaster) zusammen.
Material, Aufwand, Zeit
Sinnvoll - und auch gesetzlich vorgegeben - ist es, wenn der Preis mit dem tatsächlichen Aufwand berechnet wird. Dies erfordert oft den Mut, die Kinder- und Herrenpreise anzuheben, die häufig durch andere Dienstleistungen quersubventioniert werden.
Statt den Kurz-Herrenschnitt einfach in "Servicepaket S" umzubenennen, ist es zielführender zu kalkulieren: Was ist mein Aufwand?
- Wieviel Zeit brauche ich bei diesem Schnitt?
- Wie viel Material brauche ich?
- Gibt es erhöhten Aufwand (z.B. ausgedehnte Beratung, längere Pflegezeit, Zusatzservices, schulungsintensive Schnitttechnik oder ähnliches)?




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