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08.02.2024

Kabinettsbeschluss: Meisterprüfung ohne Gesellenbrief?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beschließt im Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz, dass Menschen ohne formalen Berufsabschluss den Anspruch auf eine Meisterprüfung haben.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger untermauert den am 7.2.2024 veröffentlichten Beschluss mit zwei Argumenten: Fachkräftemangel und Bürokratiehürden. Außerdem erklärt sie: „Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenzen sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. So wird aus einem verpassten Abschluss eine zweite Chance“.

An wen richtet sich dieser neue Gesetzesentwurf?

Hier sollen Personen, die über keinen entsprechenden Berufsabschluss verfügen, aber dennoch die 1,5-fache Zeit, die für die Ausbildung vorgeschrieben ist, in dem Beruf bereits gearbeitet haben, angesprochen werden. Sogenannte Berufsbiografien und auch die tatsächlichen Kompetenzen werden mit dem neuen Gesetz anerkannt. Bei einer erfolgreichen Kompetenzfeststellung ist auch eine fachliche Eignung zum Ausbilder möglich.

Hintergrund

Der Zugang zur Gesellenprüfung und folglich zur Meisterprüfung ohne klassische Berufsausbildung ist in Deutschland bislang über die Externenprüfung möglich.  Parallel hierzu existiert im Rahmen der abschlussbezogenen Validierung "VALIKOM", ein Verfahren zur Feststellung und Bewertung beruflich relevanter Kompetenzen bei Personen, die über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen, diese aber außerhalb des formalen Bildungssystems (z.B. im Ausland) erworben haben. Diese bei den Handwerkskammern erworbenen Zertifikate sind einer Gesellenprüfung aber nicht gleichgestellt und bieten daher auch keinen Zugang zur Meisterprüfung. 

"Der vorliegende Gesetzesentwurf nimmt die Idee von VALIKOM auf und erweitert in Folge die Anerkennung und Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Validierungsverfahren soll nun rechtssicher in unser Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung untergebracht werden", erklärt uns Holger Stein, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und fügt hinzu „Für das Friseurhandwerk sind noch viele Fragen offen, die so nicht niedergeschrieben sind und worum wir uns kümmern müssen, sodass es keine qualitative Aushöhlung des Systems gibt.“

Ohne Prüfung wird es nicht gehen, so erfahren wir von Holger Stein "Es wird im Entwurf von Feststellungs- und Ergänzungsverfahren gesprochen, dahinter verbergen sich Prüfungen, was das jedoch genau bedeutet, muss definiert werden."

Gesetz soll im August in Kraft treten

Noch ist die Gesetzesänderung nicht gültig. Erwartet wird das Inkrafttreten des Gesetzes im August 2024. 
Zuvor wird die Vorlage von verschiedenen Kammern und Gremien geprüft, auch von der Handwerkskammer. "Es wird noch einiges passieren, bis ein finaler Entwurf vorliegen wird." weiß Holger Stein, "Grundsätzlich ist das ein längeres Prozedere. Wir geben im nächsten Schritt eine klare Stellungnahme für das Friseurhandwerk ab, an dieser werden wir jetzt arbeiten.

Der Gesetzesentwurf liegt bereits vor und steht ► hier zum Download bereit.