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13.03.2024

Berufsbildungsvalidierungsgesetz: ZV sieht Angriff auf duale Ausbildung

Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks verurteilt den Entwurf des Berufsbildungsvalidierungsgesetzes und fordert eine dringende Überarbeitung.

ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören sieht nicht nur mehr Bürokratie auf Friseurbetriebe zukommen, sondern auch einen irreparablen Imageschaden, wenn der Berufsvalidierungsgesetz, wie im aktuellen Entwurf formuliert, in Kraft tritt.

Der ZV befürchtet des Weiteren einen Eingriff in die fundamentalen Strukturen der dualen Ausbildung, wie sie aktuell besteht, da somit ein Parallelsystem aufgebaut wird, das einen direkten Zugang zur Meisterprüfung schafft und in direkter Konkurrenz zur dualen Berufsbildung steht. Laut ZV gibt es zudem keinen Mehrwert für das Handwerk, da im bestehenden Berufsbildungsgesetz ein qualifizierter Abschluss mit Zugang zur Meisterprüfung auf Basis von Berufserfahrung mit dem Modellprojekt „Valikom“ besteht. Jedoch wird darin eine Altersuntergrenze von 25 Jahren definiert. Diese solle auch im Berufsbildungsvalidierungsgesetz hinzugefügt werden. „Mit dem Entwurf werden deutliche Anreize für einen direkten Berufseinstieg geschaffen. Insbesondere die finanziellen Aspekte könnten für jugendliche Schülerinnen und Schüler besonders reizvoll wirken“, lautet die Argumentation in der Stellungnahme.

Das beschriebene Feststellungsverfahren bezeichnet der ZV als mangelhaft. Vor allem auch unqualifizierte Arbeitnehmende, könnten dadurch einen qualifizierten Berufsabschluss erreichen.

Außerdem argumentiert der ZV, dass eine Gleichstellung den Abschluss der Gesellenprüfung als auch die des Meisters entwertet. In weiterer Folge soll dies zu einem Imageverlust des Berufsbildes beitragen.

In der offiziellen Stellungnahme heißt es von Seiten des ZV: „Den Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) können wir daher in der vorliegenden Fassung nicht unterstützen und fordern die grundsätzliche Überarbeitung oder die Ablehnung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.“

Neuüberarbeitung des Gesetzesentwurfs gefordert

Konkret fordert der Zentralverband in folgenden Punkten eine Überarbeitung des Berufsbildungsvalidierungsgesetzes.

  • Finanzielle Belastung der Betriebe
  • Einführung einer Altersuntergrenze von 25 Jahren
  • Inhalt und Ablauf des Feststellungsverfahrens
  •  Gleichwertigkeit von Abschlussprüfung und Feststellungsverfahren

Die ganze Stellungnahme des ZV ist ► hier nachzulesen.