29.03.2021

Berlin: nur mit Termin und tagesaktuellem negativen Testergebnis zum Friseur

Ab Mittwoch, 31. März gelten auch in Berlin verschärfte Regeln für den Friseurbesuch. Der Senat verschärft die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und fordert Dienstleister zur Anwesenheitsdokumentation auf ...

In einer Sondersitzung am 27. März 2021 hat der Berliner Senat weitere Verschärfungen der aktuell gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese treten am Mittwoch, 31.03.2021 in Kraft. 

Für Friseure und körpernahe Dienstleister gibt es einige Änderungen: 

  • Körpernahe Dienstleistungen, inkl. Friseurbetriebe, dürfen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuell bescheinigten, negativen Testergebnis wahrgenommen werden.
     
  • Alle ArbeitgeberInnen müssen ihren ArbeitnehmerInnen künftig mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht anbieten. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.
     
  • Aufruf zur Nutzung digitaler Anwesenheitsdokumentationen: Um eine bessere Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen und so Infektionsketten zu durchbrechen, appelliert der Senat auch an Dienstleister verfügbare digitale Angebote, wie zum Beispiel die Luca-App zu nutzen. Für den Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung wird dies verbindlich vorgeschrieben.


Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 31. März 2021 in Kraft.

Ihr findet diese unter: https://www.berlin.de/corona/