29.03.2021

Mecklenburg-Vorpommern: Friseurbesuch nur mit negativem Covid19-Test

Heute beginnt eine massive Ausweitung der Testpflicht in Mecklenburg Vorpommern, die Regionen-spezifisch bis zum 10.4. landesweit umgesetzt werden soll und auch für den Friseurbesuch gilt.

Start mit einer verpflichtenden Testung macht heute am Montag der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Ab Mittwoch 31.03.2021 soll das überall gelten, mit Ausnahme Rostock, dort soll die Testpflicht, aufgrund niedriger Inzidenzen, erst ab 10. April 2021 starten.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat nach dem MV-Gipfel am Samstag ein Festhalten an den bisherigen Öffnungsschritten verkündet. Allerdings wird das Ganze begleitet von einer  massiven Ausweitung der Testpflicht, um, trotz steigender Corona-Infektionszahlen, die bisherigen Öffnungsschritte zu halten.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim wird die neuen Freitestungsregeln laut dpa bereits ab heute umsetzen. Der Besuch beim Friseur, im Nagelstudio oder bei der Fußpflege ist damit nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich.

Vom kommenden Mittwoch wird diese Regelung auf das gesamte Bundesland ausgeweitet. Dann ist der Besuch beim Friseur oder bei anderen körpernahen Dienstleistungen nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich. Das soll überall gelten, mit Ausnahme der Hansestadt Rostock, wo die Zahl der Corona-Infektionen mit einem 7-Tage Inzidenzwert von 56,4 landesweit am niedrigsten ist. Dort tritt die neue Regelung erst am 10. April in Kraft.

Nach dem Osterwochenende, ab Dienstag 6. April muss dann auch beim Shoppen ein Negativ-Test vorgezeigt werden. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Wochenmärkte, Blumen- und Buchläden sowie Gartenmärkte sollen von der Testpflicht ausgenommen bleiben.

►   Testmöglichkeiten und Stationen in Mecklenburg-Vorpommern

 

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