10.06.2020
auf 16% erfolgen. Gutscheine: Bei Gutscheinen muss zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutschein unterschieden werden. Bei Einzweckgutscheinen gilt der Steuersatz bei Erstellung des Gutscheins – es erfolgt hier [...] hier KEINE spätere Korrektur. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Einlösung. Die Erläuterung zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen erfolgt in einem separaten Beitrag.