10.06.2020
So funktionieren Gutscheine, Belege und Anzahlungen mit 16% Umsatzsteuer
Zur Stärkung der Wirtschaft gibt es ab Juli einen neuen Regelsatz der Umsatzsteuer: von 19% auf 16%. Der Zentralverband stellt ein Informationsblatt zur geplanten Senkung zur Verfügung in dem die ersten Fragen beantwortet werden.
Nicht einmal mehr 3 Wochen sind es bis zur Umstellung der Mehrwertsteuer, deswegen muss rechtzeitig gehandelt werden. Nicht nur steuerrechtliche Fragen tauchen auf, sondern auch, wie Kassen und IT-Systeme angepasst werden.
Hier die wichtigsten Punkte zur Übersicht - im Anhang sowie auf der Website des Zentralverbands des deutschen Handwerks gibt es noch weitere ausführliche Erklärungen dazu.
Belegausgabe: Der Inhalt des Belegs muss an den ermäßigten Steuersatz angepasst werden. Eine Umprogrammierung der Kassensoftware ist erforderlich. Deswegen unbedingt Kontakt mit dem Kassenhersteller aufnehmen!
Verfahrensdokumentation: Jedes Kassensystem soll über eine übersichtliche Auflistung verfügen mit Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Datenverarbeitungsverfahren. Ist dies nicht vorhanden, kann das als formeller Mangel gewertet werden. ► Ein Muster zur Verfahrungsdokumentation gibt es hier.
Anzahlungen: Werden vor dem 1.7. Anzahlungen für Leistungen vereinnahmt, die zwischen 1.7. und 31.12.2020 erbracht werden, gilt der Steuersatz von 19%. In der Schlussrechnung sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldung muss eine Korrektur auf 16% erfolgen.
Gutscheine: Bei Gutscheinen muss zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutschein unterschieden werden. Bei Einzweckgutscheinen gilt der Steuersatz bei Erstellung des Gutscheins – es erfolgt hier KEINE spätere Korrektur. Bei Mehrzweckgutscheinen gilt der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Einlösung.
Die Erläuterung zu Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen erfolgt in einem separaten Beitrag.