der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss
zeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen. • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt
eiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen. Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt
hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000€ nicht übersteigt, die Kleinunternehmerregelung wählen. Der Bundesrat hatte bereits im Herbst 2019 diesem "Bürokratieentlastungsgesetz BEH III" zugestimmt
bar. Das deutsche Steuerrecht macht es den Unternehmern auch nicht einfach, einen anderen Weg zu wählen, da sonst unnötige Versteuerungen drohen. Aber es zeigt auch, dass bargeldlose Zahlung und Trinkgeld