Der Landesverband für Friseure & Kosmetik Rheinland sowie ver.di haben sich auf eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung für Azubis geeinigt. Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Tarifvertrag im Friseurhandwerk nun für allgemeinverbindlich.
Ausbildungstarif-Vertrag Friseurhandwerk für das Rheinland - gültig ab August 2024
Nicht nur für 2024, sondern auch für die kommenden Jahre wurden die Azubi-Vergütungen vereinbart (siehe Tabelle). Der neue Ausbildungsvertrag ist ab 01.08.2024 gültig und kann frühestens zum 31.07.2027 gekündigt werden.
| Ausbildungsjahr | ab 01.08.2024 | ab 01.08.2025 | ab 01.08.2026 |
| 1 | 680 Euro | 710 Euro | 740 Euro |
| 2 | 800 Euro | 830 Euro | 860 Euro |
| 3 | 905 Euro | 955 Euro | 1.000 Euro |
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: Rheinland-Pfalz in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier
fachlich: alle Unternehmen des Friseurhandwerks und des Kosmetikgewerbes
persönlich: für Auszubildende im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags