Credit: Sandrino Donnhauser, imSalon Grafik

31.08.2023

Umschulung zum Friseur - das ist zu beachten

Um einen neuen Weg im Leben einzuschlagen, unternehmen viele Menschen eine Umschulung. Diese liefert den meisten eine neue Perspektive und neue Optionen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings ist sie für viele eine regelrechte Herausforderung, insbesondere wenn dabei ein völlig anderer Beruf als der bisherige erlernt werden soll.

Wer eine Umschulung in Betracht zieht, der hat in der Regel einen guten Grund dafür. Nicht selten sind gesundheitliche Hintergründe der Anlass. Dazu kommt der sich ständig verändernde Arbeitsmarkt. Vielleicht wird auch nur die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs gesucht oder man war schlichtweg unzufrieden im alten Beruf. Um eine Umschulung in Angriff zu nehmen, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu sollte man wissen, dass es unterschiedliche Formen gibt, mittels derer man den neuen Beruf erlernen kann und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Umschulung?

Um eine Umschulung anzugehen, ist die Erfüllung gewisser Voraussetzungen erforderlich. In der Regel wird sie seitens der Agentur für Arbeit eingeleitet und gefördert. Hierbei wird vor allem auf die folgenden Dinge geachtet:

  • es wurde bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen
  • der erlernte Beruf wird seit mindestens fünf Jahren nicht mehr ausgeübt
  • es besteht eine Eignung für den gewählten Umschulungsberuf
  • nach Beendigung der Umschulung besteht eine bessere Chance, eine Anstellung zu finden
  • der Strukturwandel bringt einen Wegfall des erlernten Berufs mit sich

Selbstverständlich werden in vielen Fällen auch die persönlichen Eigenschaften berücksichtigt. Ein guter Grund für eine Umschulung besteht zum Beispiel dann, wenn der Betroffene seinen erlernten Beruf aufgrund einer physischen oder psychischen Problematik nicht mehr ausüben kann.

Wichtig: Der für die Umschulung erwogene Ausbildungsbetrieb muss für solch eine Bildungsmaßnahme zugelassen sein. Hiermit wird ein gewisser Qualitätsanspruch sichergestellt. Zudem ist für eine Umschulung zum Friseur ein Hauptschulabschluss erforderlich.

Welche Formen der Umschulung gibt es?

Nicht immer erfordert eine Umschulung denselben Ablauf wie eine gewöhnliche Ausbildung. Je nach Umschulungsgrund können sogar bestimmte Formen der Umschulung in Anspruch genommen werden. Grundlegend unterscheidet man jedoch die Folgenden:

  • Betriebliche Umschulung: Sie ist der regulären Ausbildung am ähnlichsten. Hierbei erhält der Umschulende nicht nur eine Vergütung, sondern er besucht auch neben seiner Tätigkeit im Betrieb die Berufsschule. Es besteht zwar keine Schulpflicht, doch wird der Besuch der Schule empfohlen.
  • Umschulung per Bildungsträger: Der Umschulende besucht hierbei eine berufliche Schule oder eine Bildungseinrichtung privatwirtschaftlicher Natur. Er lernt hierbei nicht nur die Theorie, sondern legt auch ein Praktikum ab, um später im Beruf arbeiten zu können. Eine Vergütung wird allerdings nicht gezahlt.
  • Rehabilitanden Umschulung: Sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umschulende zuvor krank war oder beruflich bedingt verletzt. Um zu rehabilitieren, besucht er eine spezielle Bildungseinrichtung und erlernt somit einen neuen Beruf. Im Zuge der Umschulung kann er außerdem gewisse Unterstützungsoptionen in Anspruch nehmen.
  • Online-Umschulung: Meist ist diese Form der Umschulung lediglich dann möglich, wenn die Eigenschaften des neu erlernten Berufs diese Möglichkeit zur Ausübung mit sich bringen. Dies ist vorwiegend bei kaufmännischen Berufen der Fall.

Für die Umschulung zum Friseur bietet sich noch eine Alternative in Form von Abendkursen an. Entsprechende Angebote gibt es in ganz Deutschland. Sie werden von Zentren für Berufsbildung, privaten Institutionen, sowie Berufsförderungswerken ausgeschrieben und sind bundesweit anerkannt.

Ist eine Umschulung für einen Quereinstieg hilfreich?

Ob sich eine Umschulung als sinnvoll erweist, sofern man einen Quereinstieg plant, hängt von dem gewählten Beruf ab. So gibt es gewisse Berufe, die nicht für einen Quereinstieg geeignet sind. Gute Beispiele hierfür sind die Berufe Psychotherapeutin, Ärztin, Apothekerin, Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Architektin oder Notarin. Für die meisten der genannten Berufe ist nicht nur ein mehrjähriges Studium erforderlich, sondern auch noch andere Voraussetzungen zu erfüllen.

Um als Quereinsteiger den Beruf der Friseurin*Friseurs zu erlernen, beginnt man im Betrieb als Friseurhilfe. Der Abschluss einer Berufsausbildung oder einer Umschulung ist auf langfristiger Basis jedoch empfehlenswert.

Wie wird eine Umschulung finanziert?

Die Finanzierung einer Umschulung ist auf verschiedenen Wegen möglich. Hierzu ist es allerdings zunächst erforderlich zu prüfen, ob man selbst förderwürdig ist und somit einen Anspruch darauf hat. Sofern ein Förderungsanspruch besteht, werden die Kosten für die Umschulung von den folgenden Trägern übernommen:

  • Jobcenter (mittels Bildungsgutschein)
  • Rentenversicherung
  • andere Träger

Um die Unterstützung der genannten Stellen zu erhalten, müssen wiederum Voraussetzungen seitens des Umschulenden erfüllt werden. So muss für den Erhalt eines Bildungsgutscheins eine Zulassung für die staatliche Förderung bestehen sowie die Umschulung den Zweck besitzen, wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen.

Die Rentenversicherung können dagegen nur jene in Betracht ziehen, die eine Umschulung wegen gesundheitlichen Gründen unternehmen wollen und eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren aufweisen können.

Im Rahmen einer Umschulung zur Friseurin kann sowohl das Jobcenter als auch die Rentenversicherung hilfreich sein. Daneben kommt unter Umständen sogar die Berufsgenossenschaft für die Kosten auf.

Wie lange dauert in der Regel eine Umschulung?

Die Dauer einer Umschulung beträgt in der Regel zwei Jahre. Eine typische Verkürzung ist nicht möglich. Alternativ besteht jedoch die Option, sie in Teilzeit abzulegen. In diesem Fall dauert die Umschulung zwischen drei und vier Jahre.

Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem VFR Verlag für Rechtsjournalismus entstanden. Die Anwältinnen*Anwälte des VFR informieren ab sofort regelmäßig über spannende arbeitsrechtliche Themen für Friseurunternehmerinnen*Friseurunternehmer.