Credit: Andonis Vassiliades, imSalon Grafik

25.08.2023

Arbeitszeit für Auszubildende - das sind die Vorschriften

Auszubildende stehen unter dem Schutz gewisser Arbeitsbedingungen, insbesondere dann, wenn sie noch minderjährig sind. Gesetzlich festgelegt sind diese Regelungen innerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Zudem werden die Eckpunkte für die besagten Auflagen innerhalb des Arbeitsvertrages festgehalten.

Schon während ihrer Ausbildung sollen Auszubildende in den regulären Arbeitsalltag eingebunden werden. Leider erfordert dieser hin und wieder, auch mal Überstunden in Kauf zu nehmen oder auf eine Pause zu verzichten. Die Regelungen für Auszubildende sind hierbei jedoch klar innerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes festgehalten. Das besagte Gesetz stellt sie dabei unter einen gewissen Schutz.

Welche Arbeitszeiten sind zulässig für Auszubildende?

Im regulären Fall sind die Arbeitszeiten für Auszubildende klar geregelt. Unterschieden wird hierbei vor allem danach, ob der Auszubildende bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat oder noch minderjährig ist. Bei einem minderjährigen Azubi sieht das Gesetz Folgendes vor:

  • er darf nicht mehr als acht Stunden pro Tag beschäftigt werden
  • pro Woche dürfen nicht mehr als 40 Stunden Arbeitszeit anfallen
  • die Beschäftigung darf lediglich für fünf Tage pro Woche ausgeübt werden
  • an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist eine Beschäftigung untersagt

Im Friseurbetrieb gestaltet sich das Ganze noch etwas anders. Denn hier ist es für die meisten Mitarbeiterinnen logisch, dass der Samstag stets ein Arbeitstag ist, am Montag die Betriebe für gewöhnlich aber geschlossen bleiben. Dazu kommen die folgenden Änderungen:

  • die Arbeitszeit richtet sich nach der jeweiligen Schicht und ist zwischen 6 und 20 Uhr angesiedelt
  • in Sonderfällen (und nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde) ist auch eine Arbeitszeit bis 23 Uhr möglich
  • der Azubi darf die Arbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag nicht überschreiten

Ebenso wird von den meisten Azubis gefordert, dass sie bis zu viereinhalb Stunden am Stück arbeiten, ehe sie eine Pause machen.

Welches Gesetz gilt für Azubis über 18?

Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, unterliegen stattdessen den Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz, insbesondere im Paragraph 3 festgehalten sind.

Zwar darf der Azubi auch hier die acht Stunden Arbeitszeit pro Tag nicht überschreiten, er kann sie jedoch unter gewissen Voraussetzungen auf zehn Stunden verlängern. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der Durchschnittswert der Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten die typischen acht Stunden nicht überschreitet.

Innerhalb von Friseurbetrieben ist für Auszubildende über 18 Jahre eine Arbeitszeit von 48 bis 60 Stunden typisch, oftmals über den Zeitraum von sechs Arbeitstagen pro Woche hinweg.

Wie viele freie Tage muss ein Azubi haben?

Die jeweiligen Urlaubstage eines Azubis sind in seinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Natürlich gibt es hierbei wieder gesetzliche Auflagen, die sich nach dem Alter des Auszubildenden richten.

  • Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage an Urlaub zu
  • Azubis unter 18 Jahren haben hingegen einen Urlaubsanspruch, der insgesamt 24 Werktage umfasst

Gut zu wissen: Der genannte Umfang an Urlaubstagen wird stets pro Jahr angegeben.

Wie werden Schulstunden in der Ausbildung berechnet?

Die Berufsschule findet je nach Ausbildungsbetrieb und Beruf für mehrere Stunden in der Woche statt oder in Form von Blockunterricht. Friseurlehrlinge gehen in der Regel zum Blockunterricht. Das bedeutet, sie sind alle paar Wochen für mehrere Tage am Stück in der Berufsschule. Hierbei kommt natürlich die Frage auf, inwiefern sie neben ihren schulischen Pflichten zusätzlich arbeiten müssen oder ob sie dies überhaupt dürfen.

Für die anfallende Schulzeit muss der Ausbildungsbetrieb seinen Auszubildenden in jedem Fall freistellen. In Bezug auf den Blockunterricht gilt vor allem die Regelung, dass sofern dieser 25 Stunden, über einen Zeitraum von fünf Tagen am Stück stattfindet, keine zusätzliche Arbeit im Betrieb erforderlich ist.

Einzige Ausnahme: Findet innerhalb des Betriebes eine Ausbildungsmaßnahme statt, muss der Auszubildende in den Betrieb zurück. Die Maßnahme darf jedoch nicht mehr als zwei Stunden umfassen.

Dazu kommen weitere Regelungen, die genau festlegen, was ein Azubi darf und was nicht:

  • beginnt die Berufsschule vor 9 Uhr morgens, dürfen Azubis an diesem Tag nicht im Betrieb arbeiten – dies gilt sowohl für Minderjährige als auch für Volljährige
  • umfasst der Schultag fünf Schulstunden, müssen die Lehrlinge danach nicht mehr in den Betrieb
  • am Tag einer Prüfung oder am Tag davor ist der Auszubildende freizustellen
  • das Arbeiten nach 20 Uhr an einem Tag vor der Berufsschule ist dem Auszubildenden untersagt, sofern der Unterricht um 9 Uhr morgens beginnt
  • Schulausflüge oder Betriebsbesichtigungen gehören ebenfalls zur Berufsschulzeit

Daneben stellen sich einige die Frage, ob der Weg zur Berufsschule bereits als Arbeitszeit gewertet wird. 2001 gab es hierzu ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das besagt, dass der Weg zur Berufsschule und zurück zum Betrieb (sofern die Rückkehr nötig ist) als Arbeitszeit gewertet wird.

In welchen Fällen muss der Azubi nach der Schule in den Betrieb?

In bestimmten Fällen kann der Chef von seinem Azubi verlangen, dass er nach der Berufsschule in den Betrieb zurückkehrt. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die besagte Rückkehr sinnvoll oder zumutbar für den Auszubildenden ist.

Muss der Azubi zum Beispiel einen längeren Weg von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb zurücklegen, kann dies als unzumutbar gewertet werden, sofern die Restzeit nicht mehr sinnvoll genutzt werden kann.

Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem VFR Verlag für Rechtsjournalismus entstanden. Die Anwältinnen*Anwälte des VFR informieren ab sofort regelmäßig über spannende arbeitsrechtliche Themen für Friseurunternehmerinnen*Friseurunternehmer.  

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