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22.02.2023

Erfolgreiche Klage wegen nicht gegenderter Stellenanzeige

Ein Kläger fand auf eBay-Kleinanzeigen eine Stellenausschreibung, die explizit eine Frau suchte. Er klagte daraufhin erfolgreich, dass er als männlicher Bewerber diskriminiert würde. Wie kam es dazu und wie lässt sich eine Klage vermeiden?

Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen haben: Schreibt man als Arbeitgeberin*Arbeitgeber Stellen geschlechtsspezifisch und nicht geschlechtsneutral aus, können Diskriminierte eine Entschädigung verlangen – in der Regel das Dreifache des möglichen Bruttomonatsgehalts. Wer nur eine „Friseurin“ sucht, diskriminiert. Fraglich ist, ob man auch „Bewerberin“ im Sinne des Arbeitsrechts ist, wenn man sich über die Chat-Funktion bei eBay-Kleinanzeigen meldet.

Was sagt das Gericht?

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied am 21. Juni 2022, dass es kein inhaltliches Mindestmaß an Angaben zur Person eines Bewerbenden gibt. Die Person muss identifizierbar sein. Daher ist eine „Bewerbung“ auch über die Antwortfunktion bei eBay-Kleinanzeigen möglich. Wird durch die Ausschreibung jemand diskriminiert, besteht somit Anspruch auf Entschädigung.

Was ist passiert?

Auf eBay-Kleinanzeigen fand ein Kläger, der gelernter Industriekaufmann ist, eine Stellenausschreibung eines familiengeführten Kleinbetriebes. Dort wurde eine „Sekretärin“ gesucht. Über die Chat-Funktion der App fragte der Kläger nach, ob ausschließlich eine Sekretärin, also eine Frau, gesucht werde. Er verwies auf seine Qualifikation. Er musste mehrfach nachfragen, bis er die Antwort erhielt, dass ausschließlich eine Frau gesucht werde.

Er verlangte als männlicher Bewerber Entschädigung wegen Diskriminierung. Dabei ging er von einem Durchschnittsbruttomonatsverdienst von 2600 € aus und verlangte 7800 € Entschädigung.

Das Landesarbeitsgericht sah in dem Schreiben über die Antwortfunktion auf eBay-Kleinanzeigen eine echte Bewerbung. Es habe mehr als eine Kontaktaufnahme vorgelegen, da der Kläger sowohl seinen Namen als auch seine Qualifikation als Industriekaufmann angegeben hatte.

Daher sprach das Gericht ihm eine Entschädigung von 7800 € zu. Der Mann war aufgrund seines männlichen Geschlechts abgelehnt worden und daher diskriminiert.

Was heißt das für euch?

Wer als Salon oder Unternehmen eine Stellenanzeige aufgibt, muss darauf achten, diese auch immer geschlechtsneutral zu formulieren. Denn sobald man auf ein Jobangebot antwortet, handelt es sich um eine offizielle Bewerbung und kann somit klagen, dass man diskriminiert wird. Lest mehr zu ►Diskriminierung in Jobinseraten.

Bei Jokira achten wir besonders darauf, dass die Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sind. Um euch die Arbeit zu erleichtern, prüfen wir jeden Text und bessern ihn gegebenenfalls aus.

Wie man in Stellenanzeigen richtig gendert, erfahrt ihr hier: ►Im begrifflichen Gender-Dschungel