

27.01.2020
Diskriminierung in Jobinseraten
Diskriminierung in Jobinseraten kommt immer wieder vor, meist ist es unbeabsichtigt und manchmal führt sie sogar zu einer Anklage.
Auch in kreativen Inserat-Textfindungs-Prozessen hilft es, an Folgendes zu denken:
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung eines Bewerbers aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.
Beispiele aus der Praxis, die bereits vor Gericht endeten:
- „Deutsch als Muttersprache“: Auch wenn das nicht gemeint war, zielt es auf die Herkunft ab. Die sichere Formulierung ist „perfekte Deutschkenntnisse“.
- „Belastbar“: Schwierig, denn dies könnte als Diskriminierung aufgrund des Alters oder aufgrund einer Behinderung verstanden werden. Besser ist „hohe Stresstoleranz“
- „Junges, lustiges Weiberteam sucht Dich“: Auch wenn hier nicht ausdrücklich nach einer jungen Frau gesucht wird, könnte sich ein älterer Mann ausgegrenzt fühlen
- „Friseur gesucht“: No-Go, besser ist „FriseurIn“ oder „Friseur (m/w/d)“
Klar, das ist dramatisch gezeichnet, aber Sie wissen ja: Alles schon gehört-passiert-geklagt!
Unser Tipp: Inserate immer auf missverständliche Formulierungen checken! Bei super kreativen Texten auch mal einen Anwalt draufschauen lassen. In immer sensibler regierten Zeiten eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.