24.02.2023

Diskriminierung in Jobinseraten

Diskriminierung in Jobinseraten kommt immer wieder vor, meist ist es unbeabsichtigt und manchmal führt sie sogar zu einer Anklage. Worauf ihr bei der Mitarbeiterinnen*Mitarbeitersuche achten müsst...

Im kreativen Inserat-Textfindungs-Prozessen hilft es, an Folgendes zu denken: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligung von Bewerberinnen*Bewerber aus Gründen der ethnischen Herkunft, rassistischen Gründen, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.

Beispiele aus der Praxis:

  • „Deutsch als Muttersprache“: Auch wenn das so nicht gemeint war, zielt es auf die Herkunft ab. Die sichere Formulierung ist „perfekte Deutschkenntnisse“.
  • „Belastbar“: Schwierig, denn dies könnte als Diskriminierung aufgrund des Alters oder aufgrund einer Behinderung verstanden werden. Besser ist „hohe Stresstoleranz“
  • „Junges, lustiges Weiberteam sucht Dich“: Auch wenn hier nicht ausdrücklich nach einer jungen Frau gesucht wird, könnte sich ein älterer Mann ausgegrenzt fühlen
  • „Friseur gesucht“: No-Go, besser ist gendern: „Friseur*in“ oder „Friseur (m/w/d)“
  • "Bewerbungen nur telefonisch" diskriminiert Menschen mit Behinderungen, z.B. Taube und Schwerhörige
  • "Nur Vollzeit möglich" diskriminiert Teilzeit-Mütter, WENN die Stelle sich grundsätzlich auch für Teilzeit eignen würde

Aktuell wird auch diskutiert, ob eine Platzierung des Inserats diskriminierend sein kann - z.B. haben Männer einen Nachteil, wenn das Inserat nur in einer Frauenzeitschrift geschaltet ist - Ältere haben einen Nachteil, wenn auf Studierendenportalen geschaltet wird. Gerichtsurteile gibt es hier noch nicht. Klar, das ist dramatisch gezeichnet, aber Sie wissen ja: Alles schon gehört-passiert-geklagt! Erfahren Sie hier mehr: ►Erfolgreiche Klage wegen nicht gegenderter Stellenanzeige

Andere Geschlechtsidentitäten in Stelleninseraten

In Zukunft wird auch Geschlechtsneutralität immer mehr Thema werden. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erfüllt eine Ansprache von z.B. "m/w" nicht mehr die Anforderungen an eine geschlechtsneutrale Ansprache.

Gesetzlich verpflichtend ist die Erwähnung von Frauen und Männern. Das dritte Geschlecht (Inter / Divers / Offen) ebenfalls zu erwähnen ist eine "dringende Empfehlung". 

Es gibt noch keine allgemein verständliche, akzeptierte Sprachregelung, die deutlich macht, wie alle Geschlechtsidentitäten in einem Stelleninserat angesprochen werden können. Häufig wird die Formulierung "m/w/d" oder auch "m/w/x" verwendet. 

Unser Tipp: Inserate immer auf missverständliche Formulierungen checken! Bei superkreativen Texten auch mal Anwälte draufschauen lassen. In immer sensibler bespielten Zeiten eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.

Bei Jokira achten wir besonders darauf, dass die Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sind. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, prüft unsere Mitarbeiterin jeden Text und weist Sie gegebenenfalls auf eine Änderung hin.

Das Recht auf ein 3. Geschlecht

2017 wurde das Recht auf ein drittes Geschlecht vom Bundesverfassungsgerichtshof bestätigt

- 1 BvR 2019/16 -

  1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
  1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), Paragraf 11, schreibt vor, dass Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Auch im Einstellungsverfahren darf das Geschlecht keine Rolle spielen, abgesehen von eindeutigen Ausnahmen, Beispiel "Opernsängerin"). 

Arbeitgeberinnen*Arbeitgeber sind verpflichtet, Stellenanzeigen geschlechtsneutral zu formulieren - eine klare Regelung für eine korrekte Formulierung gibt es aktuell noch nicht.