14.04.2015
Unsichere Altersvorsorge
Ein Thema, das jeden Menschen betrifft! Dieter Schneider nimmt es unter die Lupe.
Das ist ein Thema, das jeden Menschen betrifft, unabhängig davon, wie alt er ist. Die Jungen lassen sich dadurch nicht verunsichern, weil sie das Thema weit von sich oder vor sich her schieben. Nicht nur weil sie denken, das ist noch weit hin, sondern auch, weil unter ihnen die Ansicht weit verbreitet ist, dass es doch anders kommt, als das, für was sie vorsorgen sollten.
Die kurz vor dem Rentenalter stehen, machen sich natürlich mehr Gedanken, und zwar konkrete, weil sie sich ausrechnen können, mit wie viel Geld sie als Rentner oder Pensionär rechnen können. Bei denen, die schon im Rentenalter sind, scheinen die Vorsorgeüberlegungen entweder zu spät oder überflüssig zu sein. Dabei übersehen diese Menschen oft, dass das Rentenalter sehr lange dauern kann.
Vor vielen Jahren hat der dafür zuständige Minister Norbert Blüm laut posaunt: Die Renten sind sicher. Inzwischen hat er wohl selber eingesehen, dass nur sicher ist, dass die Renten nicht sicher sind. Aber es geht dabei nicht nur um die Sozialrenten, die für die aktuellen Rentner und Pensionäre von der zur gleichen Zeit arbeitenden Bevölkerung immer sehr kurzfristig finanziert werden müssen.
Jede Art der Altersvorsorge wird immer unsicherer:
Sozialrenten („Erste Säule der Alterssicherung“)
Die Diskussion über die Sicherheit dieser Renten nimmt in der Öffentlichkeit einen breiten Raum ein, ohne dass Lösungsmöglichkeiten des demografischen Problems erkennbar sind: Das Verhältnis von Renten produzierenden Menschen zu Renten konsumierenden Menschen wird immer ungünstiger. Ursächlich dafür ist in erster Linie das Geburtendefizit. Durch Zuwanderung kann das aber nur ausgeglichen werden, wenn überwiegend „Renten-Produzenten“ zuwandern und nicht zu viel „Renten-Konsumenten“. Mit Rentenkonsumenten sind dabei nicht nur Rentner im klassischen Sinne gemeint, sondern auch Bezieher anderer Transferzahlungen.
Was gegenwärtig noch sicher zu sein scheint, ist, dass die gesetzlichen Renten nominal in Euro ausgedrückt zumindest nicht sinken. Das ist aber ein schwacher Trost, wenn bei leicht steigenden oder stagnierenden Renten die Lebenshaltungskosten stärker steigen als die Renteneinkommen. Über die Inflationsproblematik wird später noch zu sprechen sein.
Betriebsrenten und Pensionen (Zweite Säule der Alterssicherung für Rentenberechtigte oder erste Säule der Alterssicherung für Beamte)
Dazu gehören genau genommen auch die Pensionen. Betriebsrenten werden entweder aus den laufenden Umsätzen oder aus Rückstellungen für den Vorsorgefall finanziert. So ist es auch bei den öffentlichen Händen als Arbeitgeber. Die Umsätze sind bei denen die Steuern, Gebühren und sonstige Einnahmen. Von Politikern wird immer wieder gefordert und zumindest vor Wahlen auch versprochen, dass die öffentlichen Hände Rückstellungen für spätere Zahlungen aus den laufenden Einnahmen bilden. Das geschieht aber kaum. Wenn die „Umsätze“ der öffentlichen Hände nicht mehr steigen und/oder andere Kosten der öffentlichen Hände stark steigen, dann sind auch die Pensionen nicht mehr sicher.
Das gilt auch für die Betriebsrenten der Privatwirtschaft. Sie müssen durch wachsende Umsätze, vor allem aber durch Zinsen für das zurückgestellte Kapital finanziert werden. Durch die Niedrigzinspolitik der EZB steigt bei gleichbleibenden Betriebsrenten-Zusagen der Rückstellungsbedarf der Unternehmen enorm und die Pensionskassen bekommen Probleme.
Privatrenten aus Vermögensnutzung (Erste Säule der Alterssicherung für Unternehmer und dritte Säule für Bezieher sonstiger Renten oder Pensionen von Dritten)
Das ist klassische Altersversorgung für Unternehmer, die natürlich aus ihren beruflichen Vor-, Neben-und Nachleben auch andere Rentenansprüche haben können. Das Vermögen kann nun sehr unterschiedlich mobilisierbar für Einkommenserzielung sein.
Geldvermögen ist zwar leicht mobilisierbar, führt aber zum Vermögensabbau, wenn es nicht verzinst wird. Wenn die Niedrig- oder sogar Negativzinspolitik der EZB bei gleichzeitig bewusst herbeigeführter Inflationspolitik länger anhält, bedeutet das Enteignung der Privatrentner, die ihre Altersversorgung auf Geldvermögen aufgebaut haben. Die müssten deshalb eigentlich in Frankfurt und Berlin auf die Straße gehen.
Was bedeutet das nun konkret für Friseurunternehmer?
Ihre erste Säule (Sozialrente) ist wegen der der viel zu niedrigen Zahlungen in begrenzter Zeit in die Handwerkerpflichtversicherung alles andere als eine Säule und eher eine wackelige Stütze für den „Alterssitz“. Das schließt nicht aus, dass viele Friseurunternehmer im Alter froh sind, wenigstens die zu haben, weil die anderen Säulen, auf die „fest gebaut wurde“, wackeln.
Die zweite Säule (Betriebsrente) ist für Friseurunternehmer als Einzelunternehmer nicht nutzbar, wohl aber für Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH. Oft ist es in der Vergangenheit der Hauptgrund für die Rechtsform der GmbH für Friseurunternehmen gewesen. Jetzt stellt sich heraus, dass die Pensionszusagen wegen Zinsrückgang und steigender Lebenserwartung nicht haltbar sind, selbst wenn die steuerlich maximal zulässigen Rückstellungen und Zuführungen in eine Rückdeckungsversicherung getätigt wurden. Da gibt es ein böses Erwachen, wenn die Rückdeckungsversicherung mit 65 fällig wird und zu einer wesentlich niedrigeren lebenslänglichen Rente als versprochen führt. Das böse Erwachen kommt dann nicht nur durch die viel niedrigere Rente, sondern besonders dadurch, dass das Finanzamt bei einem notwendigen Anspruchsverzicht nicht mitmacht. Hoffentlich ist das den Betroffenen von ihrem Steuerberater schon vorsorglich gesagt worden.
Für Einzelunternehmer und GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer ohne Betriebsrenten-Anspruch bleibt außer der geringen Sozialrente nur die Vermögensnutzung im Alter übrig. Das ist zwischen aufbrauchender und werterhaltener Nutzung von materiellen Vermögen zu unterscheiden. Eingenommene Mieten oder Pachteinkünfte sind eine werterhaltende Nutzung von Immobilienvermögen und Zinsen oder realisierte Spekulationsgewinne auf Kapitalvermögen sind eine werterhaltende Vermögensnutzung. Verkauf von Unternehmen, Immobilien oder Aktien oder realisierte Spekulationsverluste sind aufbrauchende Nutzungen. Die Zins- und Inflationspolitik der EZB „sorgt“ dafür, dass sich die Altersvorsorge sicher immer mehr von werterhaltenden zur aufbrauchenden Nutzungen verschiebt. Böse Aussichten bei steigender Lebenserwartung! Was wir brauchen ist deshalb eine steigende Arbeitslebenserwartung.
Arbeiten im Alter
Das ist praktisch die vierte Säule der Altersvorsorge, nämlich die geschäftlichen, körperlichen und geistigen Voraussetzungen zu schaffen, die ein Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus ermöglichen. Im Grunde ist das nicht nur Nutzung von materiellem Vermögen, sondern auch von geistigen und körperlichen Vermögen, das der Staat mit der EZB als Verrichtungsgehilfen nicht enteignen kann.
Mehr zu der Wertschätzung von geistiger und körperlicher Vermögenssicherung für das und im Alter im demnächst erscheinenden MARKTLÜCKE-Themenmagazin Wertschätzung II unter dem Stichwort Altersvorsorge.