18.03.2021
In Tübingen nur getestet zum Friseur
Im Baden-Württembergischen Tübingen gilt seit Dienstag das Tübinger Tagesticket Modellprojekt, damit darf man nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest unter anderem zum Friseurbesuch.
Salons müssen sich das Tübinger Tagesticket vor Beginn der Dienstleistung vorlegen lassen.
Die erweiterte Testpflicht gilt für alle ab 14 Jahren. Für die kostenlosen Schnelltests stehen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit. Alternativ sind Schnelltests im Salon unter Aufsicht zulässig.
Im Gegenzug zur erweiterten Testpflicht lockert Tübingen die Lockdown Maßnahmen, Außengastronomie, Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken dürfen wieder öffnen. Auch dort ist das Tübinger Tagesticket Zugangsvoraussetzung. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen.
Diese Regelung gilt nicht für Hotels, Bildungseinrichtungen, für Sport oder Vereinsveranstaltungen, dort gelten die Einschränkungen der Corona-Landesverordnung.
Das Land Baden-Württemberg hat das Tübinger Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ genehmigt. In wieweit das Projekt im nächsten Schritt im Bundesland ausgerollt werden soll, ist nicht bekannt.
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