12.03.2021

Negativ-Testnachweis für Rasur und Gesichtsbehandlung in Hamburg

Gesichtsbehandlungen beim Friseurbesuch oder Kosmetiker, bei welchen die Maske vom Kunden abgelegt werden muss, benötigen ab 15.3. ein negatives Testergebnis. Nur mit negativem Testnachweis ist das Abnehmen der Maske durch den Kunden erlaubt...

Ab Montag 15.3.2021 gilt: Ein Nachweis über einen negativen Coronavirus-Test-Befund ist Voraussetzung, um beim Friseurbesuch eine Rasur, Bartpflege oder eine Gesichtsbehandlung ohne Maske beim Kosmetiker in Anspruch nehmen möchte.

Das negative Test-Ergebnis kann in Papierform oder digital vorgelegt werden, und es darf höchstens 12 Stunden alt sein. Eigentests werden nicht akzeptiert.

Konkret bedeutet das, dass beispielsweise Gesichtsbehandlungen beim Friseurbesuch oder Kosmetiker möglich sind – jedoch nur mit einem negativen Testergebnis. Nur dann darf die Maske abgelegt werden.

"Fürs Haareschneiden müsse jedoch kein Test gemacht werden. Ein negativer Test ist der Schlüssel für's Maske-Abnehmen", erklärt Behördensprecher Martin Helfrich auf NDR 90,3.

Die entsprechende Regelung wurde nun in die Hamburgische Eindämmungsverordnung aufgenommen. Erforderlich ist ein negativer Testnachweis nach § 10h. Als Nachweis gilt ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines zugelassenen Schnelltests im Sinne von § 10 d der Eindämmungsverordnung.

Wo testen?

Eigens eingerichtete Teststandorte, an denen man sich einmal pro Woche kostenlos testen lassen kann, sind hier aufgeführt:  www.hamburg.de/corona-schnelltest .

Die Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens 12 Stunden zurückliegen; der Testnachweis kann in Papierform oder elektronisch vorgelegt werden. Als Testnachweis gilt zudem ein Schnelltest, der unmittelbar vor Inanspruchnahme der Dienstleistung direkt vor Ort durchgeführt worden ist. Die Testung muss von Personen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind, vorgenommen werden oder unter deren Aufsicht erfolgen.

Um die erforderlichen Testungen zu ermöglichen, hat die Stadt Hamburg insgesamt über 4,7 Millionen solcher Schnelltests zur Eigenanwendung beschafft, die zum Teil schon ausgeliefert sind.

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Leider ändern sich Auflagen regelmäßig und werden regional unterschiedlich interpretiert.  Die imSalon Redaktion übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.