Neue Verbesserungen zur Überbrückungshilfe III | C: Martin Steiger

02.04.2021

Verbesserung der Überbrückungshilfe III & neuer Eigenkapitalzuschuss

Die finanzielle Unterstützung betroffener Betriebe wird laut MPK Beschluss vom 23.März 2021 ausgebaut, neu hinzukommt ein Eigenkapitalzuschuss zusätzlich zur Fixkostenerstattung, die auf bis zu 100% ausgeweitet wird…

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.

Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23.März 2021 um.

Was ist der neue Eigenkapitalzuschuss?

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Der neue Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III erhält.

Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben.

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent

1. und 2. Monat = Kein Zuschlag
3. Monat25 %
4. Monat 35%
5. und jeder weitere Monat 40%

Berechnugs-Beispiel: Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Dezember, Januar und Februar 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 % und mehr. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III.
Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von jeweils 6.000 Euro für Januar, Februar und März (60 Prozent von 10.000 Euro).
Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 Euro (25 % von 6.000 Euro).

Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe II

  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware wird auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform
ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie