22.03.2021

7.500 € Neustarthilfe für Soloselbstständige

Die Hilfe für Mobilfriseure, Session-Stylisten, Maskenbildner wurde ausgeweitet, was zu beachten ist und welche Rahmenbedingungen relevant sind…

Mobilfriseure, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht in Frage kommt erhalten Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021.

Neu : Auch Soloselbstständige mit Personengesellschaften und Ein Personen Kapitalgesellschaften können einen Antrag stellen. Die Neustarthilfe wird zusätzlich zu anderen Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung, ausgezahlt und auch nicht auf diese angerechnet.

Dazu zählen Soloselbständige, die personenbezogene  oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben wie Mobilfriseure, Session-Stylisten, Maskenbildner, etc.

Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.

Achtung:

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatige Referenzumsatz, d. h. die Hälfte des Jahresumsatzes 2019, maximal bis 7.500 Euro

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Nach Ablauf des Förderzeitraums, ab Juli 2021, wird die Höhe der Neustarthilfe auf Grundlage des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis Juni 2021 genau berechnet. Bei einem nur geringen Umsatzrückgang im 1. Halbjahr muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.


Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Alle weiteren Details findet ihr hier: ►  https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html