Mit 1. April 2021 müssen elektronische Kassensysteme eine zertifizierte TSE angeschlossen haben | C: Phonlamainphoto

01.04.2021

Die TSE Pflicht für elektronische Registrierkassen tritt mit 1.4. in Kraft

Aufgrund der Coronapandemie wurde die Einführungspflicht bereits von Januar 2020 verschoben, der 1.April 2021 lag damals in weiter Ferne, die Corona Pandemie ging auch nicht vorbei. Wer dachte, es gäbe pandemiebedingt eine weitere Schonfrist, hat geirrt. Ab 1.4. müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.

Was ist TSE?

TSE steht als Abkürzung für Technische Sicherheits-Einrichtung. So wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Dieses Modul besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle und muss vom BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zertifiziert sein. 

Die TSE ist neben der Bonpflicht und  ein wesentlicher Bestandteil der  Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), welche ab 1. Januar 2020 die vollständige, unveränderte und manipulationssichere Speicherung von Geschäftsvorfällen verlangt.  Dadurch soll die Manipulation von Bezahlvorgängen und Aufzeichnungen verunmöglicht werden.

Die Frist der TSE Zertifizierung ist mit 31.März 2021 abgelaufen.

 

Die Aufrüstung der elektronischen Kassensysteme mit der TSE Zertifizierung ist verpflichtend. Sollten Sie hier noch keine Schritte unternommen haben empfehlen wir folgende Schritte:

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kassenhersteller auf und klären Sie den Status zur  Aufrüstung Ihres Kassensystems.
  • Vereinbaren Sie den nächstmöglichen Termin und lassen Sie sich diesen schriftlich bestätigen. Sollte zwischenzeitlich eine Kontrolle stattfinden, können Sie hierauf verweisen.
  • Bewahren Sie etwaige Schreiben  auf und legen ihn bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt vor.

Es berichten bereits einige Kommunen pünktlich zum Stichtag am 1. April mit umfangreichen Kassen-Kontrollen beginnen zu wollen.
 

Im umfangreichen  ►  Interview berichtet Heiko Schneider von Unsicherheiten bei der TSE  und gibt hilfreiche Tipps für die Umsetzung.

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