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01.12.2019

Neue Vorgaben für Kassen ab 2020 - für Friseure!

Die Gesetze des letzten Jahres zu Einzelaufzeichnungspflicht und Kassennachschau bewegen die Branche bis heute. Nun gibt es eine dritte Regelung, die das Kassengesetz vervollständigt: Ab 1.Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • aufrüstbare Kassen müssen bis spätestens 31.09.2020 nachgerüstet werden
  • nicht aufrüstbare Kassen dürfen bis 31.12.2022 ausgetauscht werden
  • ab 01.01.2020 muss jeder Kunde einen Beleg erhalten

Zertifikatspflicht

Jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.

Da es voraussichtlich Probleme mit der Verfügbarkeit geben wird, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks eine Fristverlängerungbis 30.September 2020 erreicht.

Kassen müssen mit 01.01.2020 mit einer zertifizierten, technischen Sicherheitseinrichtung ("TSE") vor nachträglicher Manipulation geschützt sein. Damit besteht jede TSE zukünftig aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitale Schnittstelle.

Belegausgabepflicht

Die Belegausgabepflicht besagt, dass jedem Kunden zwingend ein Beleg ausgehändigt werden muss, egal ob dieser ihn möchte oder nicht. Der Beleg kann in klassischer Papierform (aktuell der Kassenbon) ausgegeben werden. Oder sie versenden die Rechnung gleich im Anschluss per Mail als jpg. oder PDF. Diese Funktion ist mittlerweile bei vielen Registrierkassensystemen möglich.

Es kann zwar eine Befreiung der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen beantragt werden, allerdings hat diese bei Friseuren kaum Aussicht auf Erfolg. Dies geht nur, wenn man viele Waren an nicht bekannte Personen verkauft, also z.B. der Maronibrater am Jahrmarkt.

Fristgerechte Meldung der Kassen

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen laut Gesetz innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Kassen, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, müssen bis 31.1.2020 gemeldet werden.

Übergangsfristen & Ausnahmen

Für Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, gibt es eine weitere Verwendungsmöglichkeit bis 31.12.2022, wenn die Kasse baubedingt nicht mit einer zertifizierten Sicherungseinrichtung aufrüstbar ist.

Das neue Gesetz in der Kritik - Reaktionen der Friseurbranche

Der deutsche Steuerberaterverband sieht fachlichen Nachbesserungsbedarf. Durch die späte Zertifizierung der TSEs sieht der Verband einen drohenden Lieferengpass und fordert daher eine Fristverlängerung. Diese wurde nun bestätigt - die Nichtbeanstandungsregelung gilt bis zum 30.September 2020.

Im Sommer 2019 haben auch zahlreiche Friseure von sich reden gemacht, die aufgrund der strengen Kassengesetze, nur noch Kartenzahlung im Salon akzeptieren wollen - der bargeldlose Friseursalon soll Schwarzgeld minimieren und die Branche aus der Schmuddelecke holen. Wir haben darüber mit Michael Bredtmann gesprochen (>> zum Interview) und einen Erfahrungsbericht von Dominik Busch online gestellt (>> hier).