Im Interview mit Juliane Krammer
Herr Ries, welche Neuigkeiten gibt es rund um die Entschädigungsklage bezüglich der Soforthilfe?
Bernhard Ries: Die Revisionsverhandlung vor dem BGH findet am 11.5. in Karlsruhe statt. Mehr kann ich dazu derzeit nicht sagen. Es wäre nicht besonders klug, vor der eigentlichen Verhandlung hierzu Informationen preiszugeben.
Zwischen der 2. Instanz der Verfassungsklage und der jetzigen Revisionsklage ist sehr viel Zeit vergangen und viel passiert: In NRW verlor das Land die 1. und 2. Instanz vor den Verwaltungsgerichten. Das ist auch ein Hinweis dafür, dass die Verwaltungsgerichte einen hohen Bedarf sehen, dass die politischen Entscheidungen und Verordnungen überprüft werden sollten. Da jedes Bundesland seine eigenen Verordnungen erlassen hat, gibt es ein großes Durcheinander. Das zeigt sich seit November 2022 auch in Bayern. Da sollen nun Überprüfungen stattfinden und Unternehmer ihren Liquiditätsengpass melden - über ein digitales Medium, das vom Wirtschaftsministerium online gestellt wurde. Davon war Mitte des letzten Jahres noch keine Rede. Es laufen so viele Dinge falsch. Ich sehe hier klar, die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, sich das alles einmal anzusehen.
"Es geht völlig an dem vorbei, was eigentlich bewirkt werden soll: Die Betriebe, die ausbilden und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, werden nicht unterstützt, sondern die, die ohnehin schon bevorteilt sind – Kleinstunternehmer mit Mehrwertsteuer-Befreiung."
Apropos Bayern: Hier wurde vor ein paar Tagen verkündet, dass ein ► Erlass der Soforthilfe-Rückzahlung für bestimmte Personen gelten soll. Sehen sie das als Erfolg?
BR: Grundsätzlich begrüße ich es, dass sich etwas bewegt, aber so wie das alles abgewickelt werden soll, deutet das eher auf ein billiges Wahlkampfmanöver von Herrn Söder hin. In Bayern sind ja schließlich im Herbst Wahlen. Da erhofft sich die Regierung durch solche Versprechen zusätzliche Wählerstimmen.
Friseuren, die unter 25.000 Euro Jahresgewinn haben, soll die Rückzahlung erlassen werden. Einzelunternehmer, die vor der Aufgabe ihrer Existenz stehen, sollen die erhaltenen Hilfen behalten können. Man muss sich das vorstellen: 25.000 Euro Jahresgewinn. Das ist für mehr als 50 % der deutschen Friseurbetriebe der angegebene offizielle Gewinn. Wenn die Bayerische Staatsregierung dieses Wahlkampfgeschenk umsetzen möchte, belohnt sie damit nur Kleinbetriebe. Alle Betriebe, die ausbilden und Mitarbeiter beschäftigen, werden natürlich nicht unter 25.000 Euro bleiben und haben dann keine Chance auf den Erlass der Rückzahlung. Es geht völlig an dem vorbei, was eigentlich bewirkt werden soll: Die Betriebe, die ausbilden und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, werden nicht unterstützt, sondern die, die ohnehin schon bevorteilt sind – Kleinstunternehmer mit Mehrwertsteuer-Befreiung.
Die Geschäftsführung des LIV Bayern, Doris Ortlieb, begrüßte per Facebook, die Entscheidung …
BR: Die Verbände und der ZV wollen ihre guten Kontakte zur Politik nicht aufs Spiel setzen und gehen daher einer mit Nachdruck geführten Diskussion aus dem Weg, da sie auch noch andere Dinge bewirken wollen.
Wieder zurück zu Ihrer Initiative. Sie bieten mit ihrer neuen Webseite Unterstützung für Friseur-Betriebe, …
BR: Ja, wir sind mit der neuen Webseite ► www.friseure-fuer-gerechtigkeit.de online. Unser Ziel war, ursprünglich über eine Verfassungsklage die Änderung des IFSG (Anm. der Red. Infektionsschutzgesetz) zu erreichen, dafür haben wir eine Facebook-Gruppe gegründet. Viele Mitglieder haben sich bei uns gemeldet und um Hilfe z.B. auch bei den Liquiditätsmeldungen gebeten und so sind wir auch in dieses Thema eingestiegen und haben die Webseite neu gestaltet.