Im Telefoninterview mit Juliane Krammer
Herr Ries, Sie haben einen Salon und die Initiative Friseure für Gerechtigkeit gegründet. Wie kam es dazu?
Bernhard Ries: Alles entstand aus der Situation heraus, dass wir unsere Läden von 16. Dezember 2020 bis Ende Februar 2021 schließen mussten. Von Seiten der Bundesregierung hieß es damals, dass die Überbrückungshilfe III zur Verfügung gestellt wird. Erst am 10. Februar 2021 standen überhaupt Formulare bereit. Diese konnten aber nur über die Steuerberater abgerufen werden. Die Friseurbetriebe sind ab 16. Dezember ohne Umsätze dagestanden und das bis Februar. Sie konnten wenigstens Kurzarbeitergeld für diese Zeit für Mitarbeiter beantragen. Aber 2,5 Monate der weiteren Kosten, wie Miete, Strom, Gas, Wasser, Versicherungen und Sonstiges sowie den eigenen Lebensunterhalt mussten die Unternehmen aus den Rücklagen bestreiten. So kann man mit Unternehmen, die Arbeitsplätze geschaffen haben und Steuern bezahlen, nicht umgehen. Deshalb haben wir die Initiative Friseure für Gerechtigkeit gegründet.
"Die ... ständig neu entwickelten „Hilfsprogramme“ ... mit ihren völlig irrwitzigen unterschiedlichen Bedingungen müssen ein Ende haben."
Welches Ziel verfolgt die von Ihnen gegründete Initiative?
BR: Die von der Politik ständig neu entwickelten „Hilfsprogramme“, wie Soforthilfe, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen etc. mit ihren völlig irrwitzigen unterschiedlichen Bedingungen müssen ein Ende haben. Dafür braucht es eine Änderung der Gesetze. Das können wir nur erreichen, wenn wir ans Bundesverfassungsgericht gehen: Wenn Behörden die Schließung von Salons erlassen, sollte automatisch der Entschädigungsfall für Betriebe in Kraft treten. Dieser Entschädigungsfall ist im Infektionsschutzgesetz seit vielen Jahren vorgesehen. Das heißt, wenn in einem Geschäft die Masern oder Pocken ausbrechen würden, dann schließt das Gesundheitsamt den Laden, damit keine weitere Ausbreitung stattfindet. In so einem Fall ist der Betrieb ein sogenannter Ausscheider und das Infektionsschutzgesetz sieht dafür eine Entschädigung für Betriebe vor.
… und dann kam Corona?!
BR: Unsere Gesetzesmacher hatten keine Idee, dass so etwas wie eine Pandemie überhaupt einmal passieren könnte, in der man Betriebe schließt, um eine Ausbreitung von Infektionen zu verhindern - ohne, dass sie sogenannte Ausscheider wären. Das Infektionsschutzgesetz muss deshalb in Angriff genommen werden. Verändert wurde es in den letzten zwei Jahren schon öfters. Nur in diesem Punkt, der die Entschädigungen betrifft, hat man es nicht getan. Das ist Punkt 1.
Warum wird das in der Großindustrie anders gehandhabt, als bei uns? Sie drehen es sich so hin, wie sie es brauchen, weil sie glauben, dass sich der kleine Mann nicht wehrt."
… und die weiteren Punkte?
Punkt 2 ist der erhebliche Eingriff in das Eigentumsrecht und Berufsausübungsrecht. Den Unternehmen wurde die existenzielle Grundlage genommen. Es gab zwar diverse Hilfen, aber die konnten nicht ansatzweise die tatsächlichen Verluste der Unternehmen auffangen. Man konnte Fixkosten von Mitte Dezember bis Ende Februar 2021 in die Überbrückungshilfe mit einbinden, aber die eigentlichen Lebenserhaltungskosten für die Unternehmer, die sind außen vorgeblieben. Man konnte sich beim Arbeitsamt melden und Hartz IV beantragen, „großzügigerweise“ ohne Vermögensprüfung.
Punkt 3 ist der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Politik hat beschlossen, dass die Friseursalons, Restaurants, Clubs, Sportstudios, etc. zumachen müssen, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Die anderen Handwerksbetriebe oder die Industrie durften mit ein paar Auflagen weiterarbeiten. Da ging das Geschäft weiter, als wäre nichts gewesen.
Bei Mercedes weiß man, dass die über 700 Millionen Euro an Kurzarbeiter-Geld beantragt und bekommen haben, obwohl das Jahr 2020 eines der erfolgreichsten Geschäftsjahre von Mercedes war. Kurzarbeitergeld ist die eine Sache, Gewinne einfahren eine andere: Warum wird das in der Großindustrie anders gehandhabt als bei uns? Sie drehen es sich so hin, wie sie es brauchen, weil sie glauben, dass sich der kleine Mann nicht wehrt.