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Credit: Martin Steiger

10.07.2026

ZV schlägt Alarm: Diese Rentenpläne würden Salons massiv belasten

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks unterstützt die geplante Rentenreform grundsätzlich, stellt aber klare Bedingungen: Höhere Sozialabgaben, die Abschaffung von Minijobs oder fehlende Lösungen für körperlich belastende Berufe seien für die Branche keine Option.

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Der ZV begrüßt in seinem Schreiben das Ziel der Alterssicherungskommission, die gesetzliche Rente langfristig tragfähig und generationengerecht zu gestalten. Mehrere Reformvorschläge bewertet der Verband positiv. Dazu zählen die weitere Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung, eine regelbasierte jährliche Rentenanpassung und die moderate Anhebung der Regelaltersgrenze nach 2031 entsprechend der Lebenserwartung. Jedoch müssten laut Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks einzelne Empfehlungen überarbeitet oder grundlegend neu bewertet werden.

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Keine zusätzlichen Belastungen für Salons

Eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung hält der ZV grundsätzlich für sinnvoll. Eine Finanzierung über zusätzliche paritätische Beiträge lehnt er jedoch ab. Die Lohnnebenkosten seien für viele Friseurbetriebe bereits heute kaum noch wirtschaftlich tragbar. Zudem fordert der Verband, alle nicht beitragsgedeckten Leistungen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Damit könnten Sozialversicherungssysteme und Beitragszahlende entlastet werden.

Lösungen für belastende Berufe wie Friseurhandwerk

Mit Blick auf eine längere Lebensarbeitszeit verlangt der ZV geeignete Übergangsregelungen für körperlich besonders belastende Berufe wie das Friseurhandwerk. Dabei sollen auch selbstständige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit 45 Berufsjahren berücksichtigt werden.

ZV lehnt Abschaffung der Minijobs ab

Die Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weist der Verband zurück. Nahezu jede fünfte Person im Friseurhandwerk sei geringfügig beschäftigt.

Statt einer Abschaffung fordert der ZV alternative Maßnahmen, die die soziale Absicherung der Beschäftigten verbessern und zugleich die Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte erhalten.

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