Personal und Beschäftigung
Mehr Flexibilität bei Befristungen
Für neu eingestellte ArbeitnehmerInnen soll bis Ende 2030 eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs Verlängerungen. Außerdem soll eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber möglich werden. Das könnte für Salons interessant sein, die neue Standorte testen, Teams aufbauen oder unsichere Auslastungen abfedern müssen.
Zusätzlich soll ab 1. Januar 2027 das Schriftformerfordernis bei Befristungen aufgehoben werden. Das könnte digitale Personalprozesse erleichtern. Trotzdem gilt: Befristungen bleiben juristisch sensibel – hier sollten Salons die konkrete gesetzliche Umsetzung abwarten und Verträge sauber prüfen lassen.
Krankenstand: AU ab dem ersten Tag
Ein für den Salonalltag besonders relevanter Punkt: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Außerdem plant die Bundesregierung eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Für kleine Teams, in denen jeder Ausfall sofort spürbar ist, könnte das mehr Planungssicherheit bringen – gleichzeitig sollten SalonunternehmerInnen ihre internen Abläufe rund um Krankmeldungen rechtzeitig anpassen.
Sonn- und Feiertage: Zuschläge werden angepasst
Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag sollen die Obergrenzen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erhöht werden. Im Regelungsbereich eines Tarifvertrages soll der steuerfreie Zuschlag zudem vollständig beitragsfrei gestellt werden. Relevant ist das vor allem für Salons, die im Event-, Braut- oder Tourismusbereich regelmäßig außerhalb klassischer Öffnungszeiten arbeiten.
Was Mitarbeitende im Salon davon haben
Auch Friseurmitarbeitende könnten vom Reformpaket profitieren – vor allem durch die geplante Einkommensteuerentlastung ab 2027. Wenn Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Tarifgrenzen angehoben werden, bleibt Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen netto mehr vom Brutto. Gerade in einer lohnintensiven Branche wie dem Friseurhandwerk wäre das ein wichtiges Signal: Die Gehaltserhöhung kommt eher bei den Mitarbeitenden an, statt durch die sogenannte kalte Progression wieder teilweise aufgezehrt zu werden. Für Eltern im Team kommen mögliche Verbesserungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag hinzu. Wie stark die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt allerdings von Einkommen, Steuerklasse, Arbeitszeitmodell und Familienstand ab – und davon, wie die Reform am Ende gesetzlich umgesetzt wird.
Datenschutz
Weniger Aufwand für kleine Betriebe?
Beim Datenschutz kündigt die Bundesregierung deutliche Vereinfachungen an. Auf EU-Ebene will sie erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen – ausdrücklich genannt werden etwa Kundenlisten von Handwerkern – aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen werden. Außerdem sollen Aufsichtsstrukturen gebündelt und die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter in kleineren und mittleren Unternehmen reduziert werden.
Für Salons wäre das spannend, denn Kundendaten, Terminsoftware, Vorher-Nachher-Fotos und Newsletter-Anmeldungen gehören längst zum Alltag. Aber: Noch ist das kein geltendes Recht. Bis zur Umsetzung bleibt Datenschutz weiterhin Chefsache.
Bürokratie
Berichtspflichten sollen wegfallen
Ein eigenes Berichtsentlastungsgesetz soll gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufheben – außer ein Ministerium begründet ausdrücklich, warum sie bleiben müssen. Künftige Berichtspflichten sollen grundsätzlich vermieden werden. Zusätzlich sollen die Ressorts prüfen, welche Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlichen Vorgaben gestrichen werden können; Ziel ist, binnen zwölf Monaten mindestens jede vierte dieser Pflichten abzuschaffen.
Für Salons könnte das mittelfristig weniger Papierkram bedeuten. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Standards bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucherrechten und der Verhinderung von Steuerbetrug nicht abgesenkt werden sollen. Es wird also nicht alles wegfallen – aber manches hoffentlich einfacher.
Behörden und Gründung: Steuernummer schneller, Genehmigungen einfacher
Geplant ist außerdem eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung sowie eine Pflicht der Finanzämter, Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben. Das kann vor allem für GründerInnen, NachfolgerInnen oder neue Salonstandorte relevant werden.
Bei Verwaltungsverfahren soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden: Liegen vollständige Unterlagen vor und meldet die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf an, soll ein Antrag nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten. Für Umbauten, Standortwechsel oder Erweiterungen kann das perspektivisch wichtig werden – das vollständige Inkrafttreten wird allerdings erst bis Ende 2027 angestrebt.