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Verkündung des Reformpaketes 2026 | Credit: Michael Kappeler / APA Images

02.07.2026

Reformpaket beschlossen: Das betrifft Friseurunternehmen

Steuerentlastung, teurere Minijobs, mehr Spielraum bei Befristungen, mehr netto vom brutto und weniger Bürokratie: Die Bundesregierung hat ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen angekündigt. Für FriseurunternehmerInnen sind vor allem Personal, Lohnkosten, Krankschreibung und Datenschutz spannend.

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Die deutsche Bundesregierung hat am 2. Juli ein umfassendes Reformpaket unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Insgesamt umfasst es 34 Maßnahmen, mit denen BürgerInnen und Unternehmen entlastet, Bürokratie abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden sollen. Viele Punkte müssen allerdings erst noch gesetzlich umgesetzt werden – für SalonunternehmerInnen lohnt sich trotzdem schon jetzt ein genauer Blick.

Steuern

Entlastung – aber Minijobs werden teurer

Ab 1. Januar 2027 soll die Einkommensteuer reformiert werden. Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine Verschiebung des Spitzensteuersatzes. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien. Für inhabergeführte Salons kann das – je nach Gewinn, Familienstand und Einkommen – ebenfalls Entlastung bringen.

Gleichzeitig enthält das Paket einen Punkt, der viele Salons direkt betreffen dürfte: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Wer im Salon mit MinijobberInnen arbeitet und die Pauschsteuer als ArbeitgeberIn übernimmt, muss diesen Kostenpunkt künftig neu einkalkulieren. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich entspräche die Erhöhung rechnerisch bis zu 18,09 Euro Mehrkosten pro Monat und Minijob.

Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll reduziert werden – von 20 auf 15 Prozent, also von maximal 1.200 auf 900 Euro pro Jahr. Für klassische Salonleistungen ist das meist nicht der zentrale Punkt, branchenpolitisch ist es dennoch ein Signal: Steuerliche Entlastungen im Handwerk werden an anderer Stelle wieder zurückgenommen.

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Personal und Beschäftigung

Mehr Flexibilität bei Befristungen

Für neu eingestellte ArbeitnehmerInnen soll bis Ende 2030 eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate möglich sein – mit bis zu sechs Verlängerungen. Außerdem soll eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber möglich werden. Das könnte für Salons interessant sein, die neue Standorte testen, Teams aufbauen oder unsichere Auslastungen abfedern müssen.

Zusätzlich soll ab 1. Januar 2027 das Schriftformerfordernis bei Befristungen aufgehoben werden. Das könnte digitale Personalprozesse erleichtern. Trotzdem gilt: Befristungen bleiben juristisch sensibel – hier sollten Salons die konkrete gesetzliche Umsetzung abwarten und Verträge sauber prüfen lassen.

Krankenstand: AU ab dem ersten Tag

Ein für den Salonalltag besonders relevanter Punkt: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Außerdem plant die Bundesregierung eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Für kleine Teams, in denen jeder Ausfall sofort spürbar ist, könnte das mehr Planungssicherheit bringen – gleichzeitig sollten SalonunternehmerInnen ihre internen Abläufe rund um Krankmeldungen rechtzeitig anpassen.

Sonn- und Feiertage: Zuschläge werden angepasst

Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag sollen die Obergrenzen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erhöht werden. Im Regelungsbereich eines Tarifvertrages soll der steuerfreie Zuschlag zudem vollständig beitragsfrei gestellt werden. Relevant ist das vor allem für Salons, die im Event-, Braut- oder Tourismusbereich regelmäßig außerhalb klassischer Öffnungszeiten arbeiten.

Was Mitarbeitende im Salon davon haben

Auch Friseurmitarbeitende könnten vom Reformpaket profitieren – vor allem durch die geplante Einkommensteuerentlastung ab 2027. Wenn Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Tarifgrenzen angehoben werden, bleibt Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen netto mehr vom Brutto. Gerade in einer lohnintensiven Branche wie dem Friseurhandwerk wäre das ein wichtiges Signal: Die Gehaltserhöhung kommt eher bei den Mitarbeitenden an, statt durch die sogenannte kalte Progression wieder teilweise aufgezehrt zu werden. Für Eltern im Team kommen mögliche Verbesserungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag hinzu. Wie stark die Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt allerdings von Einkommen, Steuerklasse, Arbeitszeitmodell und Familienstand ab – und davon, wie die Reform am Ende gesetzlich umgesetzt wird.

Datenschutz

Weniger Aufwand für kleine Betriebe?

Beim Datenschutz kündigt die Bundesregierung deutliche Vereinfachungen an. Auf EU-Ebene will sie erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen – ausdrücklich genannt werden etwa Kundenlisten von Handwerkern – aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen werden. Außerdem sollen Aufsichtsstrukturen gebündelt und die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter in kleineren und mittleren Unternehmen reduziert werden.

Für Salons wäre das spannend, denn Kundendaten, Terminsoftware, Vorher-Nachher-Fotos und Newsletter-Anmeldungen gehören längst zum Alltag. Aber: Noch ist das kein geltendes Recht. Bis zur Umsetzung bleibt Datenschutz weiterhin Chefsache.

Bürokratie

Berichtspflichten sollen wegfallen

Ein eigenes Berichtsentlastungsgesetz soll gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufheben – außer ein Ministerium begründet ausdrücklich, warum sie bleiben müssen. Künftige Berichtspflichten sollen grundsätzlich vermieden werden. Zusätzlich sollen die Ressorts prüfen, welche Dokumentationspflichten außerhalb von EU- und verfassungsrechtlichen Vorgaben gestrichen werden können; Ziel ist, binnen zwölf Monaten mindestens jede vierte dieser Pflichten abzuschaffen.

Für Salons könnte das mittelfristig weniger Papierkram bedeuten. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass Standards bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucherrechten und der Verhinderung von Steuerbetrug nicht abgesenkt werden sollen. Es wird also nicht alles wegfallen – aber manches hoffentlich einfacher.

Behörden und Gründung: Steuernummer schneller, Genehmigungen einfacher

Geplant ist außerdem eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung sowie eine Pflicht der Finanzämter, Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben. Das kann vor allem für GründerInnen, NachfolgerInnen oder neue Salonstandorte relevant werden.

Bei Verwaltungsverfahren soll die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden: Liegen vollständige Unterlagen vor und meldet die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf an, soll ein Antrag nach vier Monaten automatisch als genehmigt gelten. Für Umbauten, Standortwechsel oder Erweiterungen kann das perspektivisch wichtig werden – das vollständige Inkrafttreten wird allerdings erst bis Ende 2027 angestrebt.

Elektrogeräte und Arbeitsschutz: Entlastung mit Kontrollfokus

Auch die Prüfpflicht elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und 4 soll überarbeitet und vereinfacht werden. Gerade im Friseurhandwerk mit Föhnen, Glätteisen, Maschinen, Waschplätzen und elektrischer Ausstattung ist das ein praxisnaher Punkt. Die Bundesregierung sieht hier große Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung. Gleichzeitig sollen Arbeitsschutzkontrollen gestärkt werden.

Fachkräftemangel: Gemischte Signale

Mit einem Programm „Zweite Chance“ will die Bundesregierung die Zahl junger Menschen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss senken. Für das Friseurhandwerk könnte das langfristig neue Chancen in der Nachwuchsgewinnung eröffnen. Gleichzeitig soll die Westbalkan-Regelung ab 2027 auf 25.000 Personen pro Jahr begrenzt werden. Im Friseurhandwerk haben über ein Viertel (25,3 %) aller Beschäftigten im deutschen Friseurgewerbe keine deutsche Staatsbürgerschaft (Quelle: Bundesagentur für Arbeit). Der Anteil an Beschäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft hat sich seit 2014 verdoppelt. Im gleichen Zeitraum ging die Anzahl Beschäftigter mit deutscher Staatsbürgerschaft um 33,5 % zurück. 

Diese Regelung kann für Betriebe relevant sein, die bei der Fachkräftesuche auch auf internationale BewerberInnen setzen.

Fazit

Entlastung ja – aber nicht ohne neue Kosten

Für FriseurunternehmerInnen ist das Reformpaket ein Mix aus Chancen und neuen Rechenaufgaben. Weniger Bürokratie, schnellere Steuerprozesse, mögliche Datenschutzvereinfachungen und mehr Flexibilität bei Befristungen könnten den Salonalltag erleichtern. Auf der anderen Seite steht vor allem die geplante Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer, die bei vielen Betrieben direkt in der Personalkalkulation ankommen dürfte.

Wichtig bleibt: Viele Punkte sind Beschlüsse des Koalitionsausschusses und müssen erst in konkrete Gesetze gegossen werden. SalonunternehmerInnen sollten die Entwicklung dennoch aufmerksam verfolgen – denn Personalplanung, Minijob-Kosten, Krankmeldungen und Bürokratieprozesse könnten sich ab 2027 spürbar verändern.

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