Wie der baden-württembergische Staatsanzeiger berichtete, hat die L-Bank gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Sachen Corona-Soforthilfen auf Nichtzulassungsbeschwerden verzichtet. Auch die Empfänger der Soforthilfen, die gegen die Rückzahlung erfolglos geklagt hatten, akzeptieren die Gerichtsentscheidung. Damit sind alle sechs Urteile rechtskräftig.
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Urteil gegen Corona-Soforthilfe Rückzahlung ist rechtskräftig - Holger Schier hat gewonnen
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Die Rechtslage zur Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfen ist damit geklärt. Wer als Kleinunternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger die Hilfen nach den Landesvorschriften aus dem März 2020 beantragt und dagegen geklagt hatte, bekommt vor dem Verwaltungsgericht Recht und das Geld zurück.
Wer Hilfen nach der wenige Wochen später in Kraft getretenen Bundesregelung in Anspruch genommen hatte, muss sich im Regelfall damit abfinden, dass die Rückforderungsbescheide der L-Bank rechtlich nicht angreifbar sind.
Quelle
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