Wann sind No-Show Gebühren erlaubt?
14 Tage lang hat die Kundschaft Zeit, ihren Online-Termin ohne Kosten zu widerrufen. Ab dem 15ten Tag nach der Buchung gilt dieses Recht nicht mehr und eure eigenen AGBs und Vertragsinhalte treten in Kraft. In diesen kann z.B. verankert sein, dass bei No-Show oder zu später Absage eine Gebühr zu bezahlen ist.
Eine solche No-Show-Gebühr muss immer vertraglich vereinbart worden sein und die KundIn muss diesen zugestimmt haben! Die Rechtssprechung hierzu ist jedoch nicht abgeschlossen, heißt es vom Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks:
"In diesem Fall können – sofern wirksam vereinbart – Ausfallgebühren erhoben werden, wobei deren rechtliche Zulässigkeit dieser bislang nicht abschließend geklärt ist und vom jeweiligen Einzelfall abhängt."
Ein No-Show ist noch kein Widerruf
Ein Widerruf muss aktiv von der KundIn getätigt werden. Wer einfach nicht zum Termin auftaucht, ohne diesen zu widerrufen / zu stornieren, hat von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht. In dem Fall sind eure eigenen Stornobedingungen aktiv.
Wird die Kundschaft nun mit einer Stornogebühr konfrontiert, könnte diese den Termin aber immer noch wiederrufen, wenn die 14-Tage-Frist noch läuft. In diesem Fall müsste sie die Stornogebühr nicht bezahlen.
Widerruf & Anzahlung
Anzahlungen dürfen verlangt werden, auch wenn das Widerrufsrecht aktiv ist und diese vertraglich vereinbart wurden. Wird innerhalb von 14 Tagen widerrufen, muss die Anzahlung jedoch zurückgezahlt werden.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist darf diese Anzahlung einbehalten werden, wenn dies in euren Stornobedingungen verankert ist und die KundIn diesen zugestimmt hat.
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