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Credit: KI generiert mit ChatGPT

23.06.2026

Das Widerrufsrecht gilt auch für Friseur-Termine!

Seit dem neuen Widerrufsbutton wird in der Friseurbranche heftig diskutiert: Können KundInnen online gebuchte Termine tatsächlich 14 Tage lang widerrufen? Ja! Aber es kommt auch auf den Wortlaut der gebuchten Dienstleistung an.

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Zusammenfassung

  • Friseurdienstleistungen zählen zu den Dienstleistungen der alltäglichen Lebensführung. Für diese gilt das Widerrufsrecht von 14 Tagen für online gebuchte Termine
  • Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, die FriseurInnen werden hier aber nicht aufgezählt.
  • Dass für Friseurdienstleistungen das Widerrufsrecht gilt, bestätigen das Bundesministerium Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und das Bayerische Justizministerium. 
  • Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge. Je nach Wortlaut, kann eine Terminbuchung auch nur als "Vertragsanbahnung" gewertet werden. Für diese gibt es kein Widerrufsrecht. 

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In dieser Woche wurde in den sozialen Netzwerken viel diskutiert, ob bei online gebuchten Friseurterminen ein Widerrufsrecht besteht. Bei Onlineshopping gilt dieses - schon seit über 20 Jahren - und jeder Kauf kann 14 Tage lang wiederrufen werden. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, bei denen eine Rückgabe ausgeschlossen ist, z.B. bei geöffneten Medikamenten, leicht verderblicher Ware und spezialangefertigten Produkte. Auch für viele Dienstleistungen gibt es Ausnahmen, wenn diese im Bereich der Freizeit stattfinden. Das betrifft z.B. Konzerttickets. 

Dieser Absatz in der gesetzlichen Verordnung wird nun zum Streitpunkt, denn Vielen ist nicht klar, ob FriseurInnen dazuzählen:

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht besteht bei "Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Mietwagen, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht."

EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 | BGB

Was ist ein Friseurbesuch?

Die Frage ist also, ob ein Friseurbesuch als "Freizeitbetätigung" oder "Dienstleistung der alltäglichen Lebensführung" zählt. Davon hängt ab, ob das Widerrufsrecht gilt oder nicht. 

Freizeitbetätigung

Wäre der Friseurbesuch eine "Freizeitbetätigung, die dem Verbraucher zur Unterhaltung, Entspannung oder persönlichen Gestaltung der Freizeit" dient, so wäre der Friseurbesuch vom Widerrufsrecht ausgenommen. Ein Widerruf eines gebuchten Termins wäre nicht möglich.

In diese Kategorie fallen etwa Hotels, Konzerttickets, Sportveranstaltungen, Yoga-Kurse, etc.

Alltägliche Lebensführung

Ist der Friseurbesuch eine "Dienstleistung der alltäglichen Lebensführung, der Grundversorgung oder der nötigen Körperpflege", so GILT das Widerrufsrecht. KundInnen haben 14 Tage lang das Recht, den Termin ohne Grund und ohne Gebühr zu stornieren. 

In diese Kategorie fallen etwa Handwerkerleistungen oder Pflegedienste. 

Forderungen der Innung

Der Bayerische Landesinnungsverband fordert eine eindeutige gesetzliche Regelung und eine Einteilung in die Kategorie "Freizeit", da bei Friseuren, genau wie bei Eventtickets, Kapazitäten freigehalten werden müssen, die bei spontanen Absagen nicht mehr gefüllt werden können.

Diese Forderung hat Doris Ortlieb (Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes Friseure & Kosmetiker Bayern) im Mai 2026 an das Bayerische Justizministerium übermittelt. 

Juristische Einordnung: Grundversorgung!

Im Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz wird eine Friseurdienstleistung jedoch klar als Teil der alltäglichen Lebensführung / der Grundversorgung gewertet:

"Nach geltender Rechtslage sehen wir [...] keine Möglichkeit, auf Bundesebene eine Klarstellung oder Ausweitung der Ausnahme im bürgerlichen Recht zu erreichen. [...] Der Anwendungsbereich dieser Ausnahme wird wegen der verbraucherschützenden Ausrichtung der Richtlinie und ihres vollharmonisierenden Charakters grundsätzlich eng verstanden. Der Tatbestand setzt daher, soweit es nicht um die ausdrücklich genannten Bereiche wie Beherbergung, Warenbeförderung, Kraftfahrzeugvermietung oder Lieferung von Speisen und Getränken geht, neben der Termingebundenheit nach herrschender Auffassung auch einen inhaltlichen Freizeitbezug voraus, wie er etwa bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen angenommen wird. Reine Alltagsdienstleistungen, wie Körperpflege- und einfache Kosmetikdienstleistungen sind davon regelmäßig nicht erfasst."

Bestätigt wird dies von Veronika Maier, Pressesprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sie spricht mit der Deutschen Handwerks Zeitung konkret zu Friseuren: "Bei Friseurterminen, die online gebucht werden, handelt es sich hingegen um keine Dienstleistung im Rahmen einer Freizeitbetätigung. Hier gilt die Ausnahme vom Widerrufsrecht nicht".

Damit gilt für online gebuchte Termine im Friseurhandwerk das Widerrufsrecht!

Schlupfloch: Konkreter Vertragsinhalt

Dies gilt, wenn konkrete Dienstleistungen gebucht werden, wie etwa "Wohlfühlpaket mit Kopfmassage, Waschen, Schnitt, Föhnen, 120,- € ". Ist nur ein Zeitslot gebucht, könnte eine Ausnahme greifen: 

Es gibt nämlich einen "Grad der Konkretisierung des Vertragsinhalts", der darüber entscheidet, ob eine Terminbuchung überhaupt ein "Vertragsabschluss" im Sinne des Widerrufsrechts ist. Nur für tatsächliche Verträge gelten die 14 Tage Widerrufsfrist. 

"[...] der Grad der Konkretisierung des Vertragsinhalts [ist] maßgeblich für die Bestimmung, ob bereits durch die Terminbuchung ein Vertragsschluss erfolgt. Sofern nach einer Terminbuchung maßgebliche Vertragsinhalte wie Preis oder Leistung noch nicht hinreichend bestimmt sind, ist lediglich von einer Vertragsanbahnung auszugehen, welche keine Pflicht zur Bereitstellung der elektronischen Widerrufsfunktion auslöst."

Leitfaden des ZDH zum Widerrufsbutton 

Auch das Bayerische Justizministerium betont in seinem Schreiben diesen Punkt: 

"Zudem kommt bei einer Terminbuchung oftmals noch kein verbindlicher Vertrag zustande. Dies gilt insbesondere dann, wenn lediglich ein Zeitfenster festgelegt wird, ohne dass die konkrete Leistung und die Vergütung bereits hinreichend bestimmt oder bestimmbar sind. In solchen Fällen wird der Vertrag in der Regel erst vor Ort im Geschäftsraum verbindlich geschlossen [...]"

Quelle: Aus dem Antwortschreiben des Bayerischen Justizministeriums an die Bayerische Friseurinnung (liegt der Redaktion im Original vor)

Das bedeutet, dass es für den Widerruf einen Unterschied macht, ob ein Zeitslot gebucht wird oder ob konkrete Dienstleistungen und Kosten genannt sind.

 

Was bedeutet das für Friseurunternehmen? 

Da das Gesetz selbst die Friseurdienstleistung nicht explizit auflistet, müssen Gerichte und Ministerien die Begriffe der "Vertragsanbahnung", „Freizeitbetätigung“ bzw. „Alltägliche Lebensführung“ selbst auslegen. Bei jedem neuen Verfahren könnte ein Gericht in Zukunft anders entscheiden. 

Dies bestätigt auf unsere Nachfrage auch das Bayerische Justizministerium: "Die Einordnung einer spezifischen Dienstleistung ist [...] eine Frage des Einzelfalles über die im Streitfall die Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit zu entscheiden haben."

Wendet euch also im Einzelfall an einen auf Widerrufsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser Artikel ist nach journalistischen Maßstäben erstellt und kann keine juristische Beratung ersetzen.

Weiterlesen zum neuen Widerrufsbutton:

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