Die neue Vereinbarung hat sich zum Ziel gesetzt, den Friseurberuf attraktiver zu machen, Fachkräfte zu halten und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Dabei sollten auch die Belange der Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber im Blick behalten werden.
Höhere Ausbildungsvergütung in NRW ab 1.8.2025
Ab dem 1. August 2025 steigen die Vergütungen für Auszubildende in allen Lehrjahren – zwischen 4,8 % und 6,3 %. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. August 2026 um rund 4,6 % bis 4,9 %.
Zusätzlich wurde vereinbart, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen automatisch um 5 % über die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung angehoben werden, sollte diese während der Laufzeit erreicht oder überschritten werden.
„Wir setzen damit ein klares Zeichen für die Wertschätzung und Förderung unseres Nachwuchses. Unser Ziel ist es, jungen Menschen eine attraktive und faire Ausbildung im Friseur- und Kosmetikhandwerk zu bieten“, erklärt Mike Engels (stv. Vorsitzender des Friseur- und Kosmetikverbands NRW).
| Vergütung aktuell | ab 1.8.2025 | ab 1.8.2026 | |
| 1. Lehrjahr | 710 € | 750 € | 785 € |
| 2. Lehrjahr | 830 € | 870 € | 910 € |
| 3. Lehrjahr | 955 € | 1.015 € | 1.065 € |
Leistungsprämien für Gesellenprüfungen
Für besonders gute Ergebnisse in der Gesellenprüfung Teil 1 erhalten Auszubildende künftig eine Prämie, die als Zusatzvereinbarung zum Manteltarifvertrag geregelt wird:
- ab 75 Punkten: 75 €
- ab 81 Punkten: 100 €