Kann ein Arbeitnehmer seine offenen Rechnungen nicht pünktlich bezahlen oder seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, hat der Gläubiger das Recht, eine Gehaltspfändung zu veranlassen. Gerade in Berufen mit einem niedrigen Einkommen kann das schnell der Fall sein, vor allem aufgrund der Inflation und der damit verbundenen oft schwierigen finanziellen Situation der Bürger. Für die Arbeitnehmer gelten Freibeträge, um die Sicherung des Lebensunterhalts zu ermöglichen. Ein Inhaber eines Friseursalons muss bei der Gehaltspfändung eines Mitarbeiters aktiv mitwirken, da er das Geld, das diesen Freibetrag übersteigt, vom Lohn einbehalten und direkt an den Gläubiger zahlen muss.
Was ist eine Gehaltspfändung?
Eine Gehaltspfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und bei Arbeitnehmern mit einem geringen Einkommen nicht gerade selten. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Paragraf 840 der Zivilprozessordnung (ZPO). Für viele Schuldner ist das Gehalt oder der Lohn die einzige Einkommensquelle. Kann der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen und die Rechnungen nicht bezahlen, hat der Gläubiger das Recht, eine Gehaltspfändung zu veranlassen.
Der Gläubiger kann leicht feststellen, ob ein Schuldner einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Um eine Gehaltspfändung zu veranlassen, muss er einen Vollstreckungstitel beantragen. Der Arbeitgeber ist der Drittschuldner oder der Vollstreckungsschuldner. Beschäftigt ein Inhaber eines Friseursalons Angestellte und ist ein Angestellter von einer Gehaltspfändung betroffen, so ist der Saloninhaber der Drittschuldner. Er muss bei der Gehaltspfändung mitarbeiten und bekommt den Beschluss über die Gehaltspfändung zugestellt.
Tipp: Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wird, sollten möglichst schnell ein Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und ihm ihre Lage erklären. Der Arbeitgeber kann möglicherweise die Gehaltspfändung verhindern. So kann ein Inhaber eines Friseursalons seinem Mitarbeiter einen Vorschuss zahlen oder einen persönlichen Kredit gewähren, damit der Mitarbeiter die Schuld begleichen kann.
Gehaltspfändung verhindern
Schuldner, denen eine Gehaltspfändung droht, haben noch verschiedene Möglichkeiten, sie zu verhindern:
- Schulden in voller Höhe beim Gläubiger begleichen, sodass kein Grund mehr für eine Gehaltspfändung besteht
- Einigung mit dem Gläubiger herbeiführen, beispielsweise über eine Ratenzahlung
- Privatinsolvenz, bei der ein Schuldner nach drei Jahren schuldenfrei ist
Da eine Privatinsolvenz mit verschiedenen Konsequenzen für den Schuldner verbunden ist, sollte sie nur als letzte Möglichkeit gewählt werden.