Die einen lassen das Licht an, die anderen schreiben Briefe an die Politik, Wild Beauty hat sich für den juristischen Weg entschieden und startet den Kampf von innen heraus.
„Was nützt es dem Friseur?“ haben sich Noah und Mira Wild, Geschäftsführung der Wild Beauty GmbH gefragt. Denn auch im Seeheimer Unternehmen sieht man die existenziellen Herausforderungen, vor denen Saloninhaber aktuell stehen: Theoretische Hilfen kommen faktisch und praktisch nicht schnell und umfassend genug bei den Betrieben an. Ebenfalls gehört der aktuell florierenden Schwarzarbeit Einhalt geboten. Friseurarbeit gehört in den Salon, mit bewährten Hygiene-Konzepten und fundierter Gefährdungsbeurteilung, die durch die BGW Ende Dezember 2020 nochmals präzisiert und aktualisiert wurde. Friseure haben es verdient, fair und verlässlich behandelt zu werden. Dafür gibt es im Rechtsstaat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und so politische Entscheidungen unabhängig gerichtlich überprüfen zu lassen. Genau dabei unterstützt Wild Beauty GmbH ihre Salonpartner – im Interesse der gesamten Friseurbranche!
Die Klagewelle
Es laufen mittlerweile Gerichtsverfahren in 10 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
Da jedes Bundeslang seine eigene Corona-Verordnung erlassen hat, sind Klagen in jedem einzelnen Bundesland notwendig. Die klagenden Friseure haben deshalb Eilanträge bei den zuständigen Verwaltungsgerichten eingereicht, um gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die erneute Schließung der Friseursalons rechtlich einwandfrei ist.
Die Friseure erhalten für diese Klagen finanzielle und beratende Unterstützung von der Wild Beauty GmbH (Paul Mitchell, Kemon, Stagecolor),