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Credit: Martin Steiger für imSalon

25.04.2024

Friseure: Tariferhöhung NRW zum 1.5.2024

Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen hebt Friseurvergütung um 4,35% an und liegt damit 6,4% über Mindestlohn…

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Die beiden Tarifpartner, der Friseur- und Kosmetikverband Nordrhein-Westfalen und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), haben für die Beschäftigten im Friseurhandwerk NRW einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen.

Er tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Tariferhöhung beginnt ab dem 01.05.2024 mit einer Tarifsteigerung von 4,35% in allen Vergütungsgruppen, sodass in der untersten Tarifgruppe der Mindestlohn um 6,4% überschritten wird. Ab dem 01.01.2025 werden die Vergütungsgruppen nochmals um weitere 3,80% angehoben, somit kann der Abstand zum Mindestlohn auf 6,9% ausgeweitet werden (siehe Download).

Ab 1.Mai 2024 Monat Stunde
Vergütungsgruppe 1 2.257,20€ 13,20€
Vergütungsgruppe 2 2.354,67€ 13,77€
Vergütungsgruppe 3 2.498,31€ 14,61€
Vergütungsgruppe 4 2.712,06€ 15,86€
Vergütungsgruppe 5 2.944,62€ 17,22€

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Bei den gut vorbereiteten Verhandlungen war es den Tarifpartnern wichtig mit Augenmaß zu verhandeln, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation im Friseurhandwerk und den gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die derzeitige Inflationsrate.

Die Tarifpartner sind sich einig, diesen Tarifvertrag in NRW erneut für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, damit gleiche Vergütungen und gleiche Kosten für alle Arbeitgeber in NRW bestehen.

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