Schon während ihrer Ausbildung sollen Auszubildende in den regulären Arbeitsalltag eingebunden werden. Leider erfordert dieser hin und wieder, auch mal Überstunden in Kauf zu nehmen oder auf eine Pause zu verzichten. Die Regelungen für Auszubildende sind hierbei jedoch klar innerhalb des Jugendarbeitsschutzgesetzes festgehalten. Das besagte Gesetz stellt sie dabei unter einen gewissen Schutz.
Welche Arbeitszeiten sind zulässig für Auszubildende?
Im regulären Fall sind die Arbeitszeiten für Auszubildende klar geregelt. Unterschieden wird hierbei vor allem danach, ob der Auszubildende bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat oder noch minderjährig ist. Bei einem minderjährigen Azubi sieht das Gesetz Folgendes vor:
- er darf nicht mehr als acht Stunden pro Tag beschäftigt werden
- pro Woche dürfen nicht mehr als 40 Stunden Arbeitszeit anfallen
- die Beschäftigung darf lediglich für fünf Tage pro Woche ausgeübt werden
- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist eine Beschäftigung untersagt
Im Friseurbetrieb gestaltet sich das Ganze noch etwas anders. Denn hier ist es für die meisten Mitarbeiterinnen logisch, dass der Samstag stets ein Arbeitstag ist, am Montag die Betriebe für gewöhnlich aber geschlossen bleiben. Dazu kommen die folgenden Änderungen:
- die Arbeitszeit richtet sich nach der jeweiligen Schicht und ist zwischen 6 und 20 Uhr angesiedelt
- in Sonderfällen (und nach Anzeige bei der Aufsichtsbehörde) ist auch eine Arbeitszeit bis 23 Uhr möglich
- der Azubi darf die Arbeitszeit von 8,5 Stunden pro Tag nicht überschreiten
Ebenso wird von den meisten Azubis gefordert, dass sie bis zu viereinhalb Stunden am Stück arbeiten, ehe sie eine Pause machen.
Welches Gesetz gilt für Azubis über 18?
Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, unterliegen stattdessen den Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz, insbesondere im Paragraph 3 festgehalten sind.
Zwar darf der Azubi auch hier die acht Stunden Arbeitszeit pro Tag nicht überschreiten, er kann sie jedoch unter gewissen Voraussetzungen auf zehn Stunden verlängern. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der Durchschnittswert der Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten die typischen acht Stunden nicht überschreitet.
Innerhalb von Friseurbetrieben ist für Auszubildende über 18 Jahre eine Arbeitszeit von 48 bis 60 Stunden typisch, oftmals über den Zeitraum von sechs Arbeitstagen pro Woche hinweg.
Wie viele freie Tage muss ein Azubi haben?
Die jeweiligen Urlaubstage eines Azubis sind in seinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Natürlich gibt es hierbei wieder gesetzliche Auflagen, die sich nach dem Alter des Auszubildenden richten.
- Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage an Urlaub zu
- Azubis unter 18 Jahren haben hingegen einen Urlaubsanspruch, der insgesamt 24 Werktage umfasst
Gut zu wissen: Der genannte Umfang an Urlaubstagen wird stets pro Jahr angegeben.