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26.04.2024

Schwarzarbeit bei Friseuren - das droht Fachkräften und Salons

Obwohl jeder Haarschnitt echte Handarbeit und damit ein Unikat ist, erhalten ausgebildete Friseure ein überschaubares Einkommen. Viele Fachkräfte setzen deswegen auf Schwarzarbeit. Insbesondere seit der Corona-Pandemie ist der Anteil der Schwarzarbeit im Friseurhandwerk erheblich gestiegen.

Ein Gastbeitrag von VFR Verlag für Rechtsjournalismus

Gibt es Schwarzarbeit im Friseurhandwerk?

Gerade im Handwerk ist Schwarzarbeit, die aufgrund fehlender Sozialabgaben attraktiv entlohnt wird, keine Seltenheit. Auch im Friseurhandwerk gibt es immer mehr ausgebildete Fachkräfte, die am Fiskus vorbei zu Schere und Kamm greifen. Für die Branche entwickelt sich die rasante Ausbreitung der Schwarzarbeit zunehmend zur Herausforderung.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat unter Berücksichtigung der Entwicklung in den letzten Jahren nun vor allem die Polizei auf Bundesebene zum Handeln aufgefordert.

Doch was macht die voranschreitende Schwarzarbeit im Friseurhandwerk eigentlich zum Problem für die Branche? Zahlen aus dem Jahr 2022 zeichnen ein erschreckendes Bild. Bei Kontrollen des Zolls kam heraus, dass mittlerweile jeder vierte Salon an regulären Abgaben und Löhnen vorbei wirtschaftet. Gerade in Zeiten klammer Kassen floriert das Geschäft mit der Schwarzarbeit und macht den Unternehmen zu schaffen, die ehrlich arbeiten. Noch höher fällt die geschätzte Dunkelziffer aus. So geht der Branchenverband aktuell sogar davon aus, dass der Anteil der Verbraucher, die per Schwarzarbeit einen neuen Haarschnitt erhalten, bei etwa 40 Prozent lanciert.

Angetrieben wird die Schwarzarbeit im Friseurhandwerk von verschiedenen Faktoren:

  • Die Corona-Pandemie hat die Abwanderung von Fachkräften im Friseurhandwerk weiter begünstigt. Viele ausgebildete Friseure sind nach dem Pandemie-Ende nicht wieder zurückgekehrt.
  • Energiekrise und Inflation haben in den Salons zu steigenden Betriebskosten geführt. Viele Unternehmer haben Angst davor, die Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen an die Kunden weiterzugeben.
  • Verbraucher schnallen den Gürtel aufgrund der Inflation und der steigenden Lebenshaltungskosten immer enger. Die inflationär begrenzten Konsumausgaben spiegeln sich in einer geringeren Zahl von Friseurbesuchen wider.
  • Immer mehr Salons haben auf Bundesebene mit geringeren Umsätzen zu kämpfen.

Ein weiterer Aspekt, der zu einem Anstieg der Schwarzarbeit im Friseurhandwerk führt, ist der nicht gleichberechtigte Wettbewerb. Rund 30 Prozent der Friseursalons in Deutschland arbeiten als Kleinunternehmer. Das heißt: Sie sind von der Mehrwertsteuer befreit. Das macht sich bei den Preisen bemerkbar, sorgt aber wiederum auch dafür, dass Salons, die außerhalb der Kleinunternehmerregelung aktiv sind, benachteiligt werden.

Was umfasst Schwarzarbeit im Friseurhandwerk?

Es gibt unterschiedliche Formen der Schwarzarbeit. Entscheidend ist hier im Grunde immer, von wem diese ausgeht:

  • Schwarzarbeit kann von eigentlich in einem Salon angestellten Fachkräften außerhalb der regulären Arbeitszeit vorgenommen werden. In diesem Fall schneiden Friseure beispielsweise Nachbarn, Bekannten und Freunden in ihrer Freizeit die Haare und erhalten hierfür Geld. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall aber erst dann von Schwarzarbeit, wenn Friseure dieser Tätigkeit regelmäßig nachgehen.
  • Engagieren Friseursalons Friseure als Mitarbeiter, ohne diese bei den zuständigen Behörden und Organisationen offiziell zu melden, machen sie sich der Schwarzarbeit strafbar. Schwarzarbeit liegt also immer auch dann vor, wenn Unternehmen keine Lohnsteuer oder SV-Beiträge für ihre Mitarbeiter zahlen. Für die Mitarbeiter ist dieses Modell sehr lukrativ, denn sie profitieren in der Regel von einer höheren Entlohnung.

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?

Nicht jeder Handgriff oder jede Hilfsleistung, die in der Freizeit ausgeführt wird, ist mit Schwarzarbeit gleichzusetzen. Der § 8 Abs. 7 SchwarzArbG regelt sehr genau, welche Tätigkeiten tatsächlich keine Schwarzarbeit sind. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten, die von Angehörigen ausgeführt werden. Aber auch Aufgaben, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgen oder die der Selbsthilfe dienen, sind keine Schwarzarbeit. Gleiches gilt für alle Handgriffe, die als sogenannte Gefälligkeit eingestuft werden.

Auch die Regelmäßigkeit spielt bei der Einstufung, ob es sich tatsächlich um Schwarzarbeit handelt, eine elementare Rolle. Wenn Friseure beispielsweise einmal im Monat der Nachbarsfamilie die Haare schneiden und dafür Geld erhalten, ist von Schwarzarbeit die Rede. Erfolgte der Haarschnitt dagegen einmalig, handelt es sich nicht um Schwarzarbeit.

Wann liegt eine illegale Beschäftigung vor?

Generell gilt: Eine illegale Beschäftigung ist immer eine Straftat. Sie kann sowohl für die beschäftigten Mitarbeiter als auch für den Unternehmer mit empfindlichen Strafen einhergehen. Von einer illegalen Beschäftigung ist immer dann die Rede, wenn Mitarbeiter in einem Friseursalon ohne offizielle Anmeldung bei den zuständigen Behörden tätig sind. In diesem Fall werden für die Mitarbeiter weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlt. Für die Mitarbeiter selbst ist eine illegale Beschäftigung zunächst aufgrund der Verdienstmöglichkeiten sehr attraktiv. Doch sie geht auch mit immensen Risiken einher, die den Betroffenen häufig gar nicht bewusst sind. Dazu gehört beispielsweise die fehlende Krankenversicherung. Ebenso sorgen die fehlenden Beiträge in die Rentenversicherung dafür, dass das Risiko der individuellen Altersarmut zunimmt. Auch wenn auf dem Weg in den Salon oder während der Arbeit ein Unfall passiert, sind illegal Beschäftigte nicht abgesichert.

Welche Strafen können bei Schwarzarbeit folgen?

Die Strafen, die bei Schwarzarbeit drohen, sind unterschiedlich. Das komplette Ausmaß der Sanktionen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst und meist individuell nach Einzelfall entschieden. In Deutschland kann Schwarzarbeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro für die Beauftragung geahndet werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen bis zu 500.000 Euro möglich sind.

Dabei wird in der Regel klar zwischen Unternehmen und Privathaushalten unterschieden. Gerade in Privathaushalten fallen die Bußgelder geringer aus. Werden bei den Sozialversicherungen Anteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorenthalten, droht nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Wie wird Schwarzarbeit entdeckt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Schwarzarbeit aufgedeckt werden kann. In Friseursalons spielt der Zoll mit seinen Kontrollen eine entscheidende Rolle. In Privathaushalten kann Schwarzarbeit auch durch Tipps und Hinweise von Unbeteiligten bekannt werden. Liegt ein Verdacht auf Schwarzarbeit vor, wird diesem von den zuständigen Behörden generell nachgegangen. Ermittlungen hierzu kann nicht nur der Zoll durchführen. Auch die Polizei oder die zuständigen Ämter werden hier meist aktiv.

Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem VFR Verlag für Rechtsjournalismus entstanden. Die Anwältinnen*Anwälte des VFR informieren ab sofort regelmäßig über spannende arbeitsrechtliche Themen für Friseurunternehmerinnen*Friseurunternehmer.