Das FAQ-Papier und die Handlungsempfehlungen für Berufsprüfungen wurden aktualisiert | C: Adobestock/Iakov Filimonow

06.05.2021

Testpflicht bei Prüfungen? ZV aktualisiert Handlungsempfehlungen

Zentralverband aktualisiert das FAQ-Papier und die Handlungsempfehlungen zu Prüfungen, wichtiger Punkt: Testpflicht für Prüflinge ...

Vor dem Hintergrund der andauernden Pandemiesituation und verschärfter Infektionsschutzvorschriften im Hinblick auf mögliche Testungsverpflichtungen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks das FAQ-Papier und die Handlungsempfehlungen zu Prüfungen in der Pandemie aktualisiert.

Es bedarf zwingend einer gesetzlichen Grundlage für die Anordnung einer Testpflicht für PrüfungsteilnehmerInnen. In vielen Bundesländern besteht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings keine Verpflichtung und lässt sich nach allgemeiner Auffassung auch nicht aus dem novellierten Infektionsschutzgesetz des Bundes ableiten. Dementsprechend können PrüfungsteilnehmerInnen derzeit nicht von Prüfungen ausgeschlossen werden, wenn sie sich einer SARS-CoV 2-Testung verweigern oder kein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen.  

Es ist deshalb nötig, sich über die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen und deren Rechtsauffassung zu informieren; insbesondere ob eine Testverpflichtung vor Berufsprüfungen besteht und wie diese umgesetzt werden muss.

Allen für die Organisation und Durchführung von Berufsprüfungen verantwortlichen Einrichtungen in der Handwerksorganisation wird in der aktuellen Situation empfohlen (sofern keine Testverpflichtung besteht), einen dringenden Appell zur freiwilligen Testung an die Prüfungsteilnehmer (im Falle des Friseurhandwerks sowohl Prüflinge als auch deren Modelle) zu richten, damit Infektionsrisiken so gut wie möglich minimiert werden. 

Hier geht es zum ►FAQ-Papier des ZDH
Hier geht es zur ►Handlungsempfehlung des ZDH