Das Bundeskabinett hat verpflichtende Test-Angebote für Unternehmen beschlossen | C: imSalon/KO

13.04.2021

Verpflichtende Testangebote für Unternehmen beschlossen

Alle Unternehmen in Deutschland müssen ihren Mitarbeitern Testangebote, mindestens einen pro Woche, zur Verfügung zu stellen. Bundesregierung geht von einer breiten Verfügbarkeit aus. Die Kosten sind derzeit noch von den Unternehmen zu tragen.

In der Arbeitsschutzverordnung verankert

„Der Arbeitsschutz ist Fürsorgepflicht der Unternehmen“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, bei der Pressekonferenz am Dienstag. Um das Infektionsgeschehen bis zur flächendeckenden Durchimpfung unter Kontrolle zu halten, sollen Unternehmen ihren Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice tätig sind, ab kommender Woche – genaues Datum ist noch nicht fixiert - verpflichtend ein Corona-Testangebot zur Verfügung stellen.

„Im Grundsatz müssen Betriebe ihren Beschäftigten einmal pro Woche ein Testangebot machen. Nur ausnahmsweise darf die Verpflichtung 2 Tests pro Woche umfassen. so Hubertus Heil und appelliert an MitarbeiterInnen, das Testangebot anzunehmen. Die Tests sind für Beschäftigte freiwillig und kostenlos.

Welche Tests gelten?

  • PCR-Tests, Schnelltests bzw. Selbsttests sollen zur Verfügung gestellt werden.
  • Es kann auch mit externen Anbietern zusammengearbeitet werden, z.B. mit Apotheken um die Ecke

Nachweispflicht

  • Es besteht keine Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses, die Bundesregierung spricht hier von einem unbürokratischen und praxisnahen Zugang
  • Für Mitarbeiter gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Nachweis

Verfügbarkeit von Tests

  • Die Bundesregierung geht von einer breiten Verfügbarkeit von verschiedenen Tests aus.
  • Sollte es zu Lieferengpässen kommen und Unternehmer keine Tests vorweisen können, gilt ein Bestellschein als Nachweis, Betriebe werden in solch einem Fall nicht geschlossen bzw. werden keine Bußgelder verhängt. Der Zuständigkeitsbereich liegt hier bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Berufsgenossenschaften.
  • Mitarbeiter dürfen sich an Arbeitsschutzbehörden wenden, wenn ihnen keine Tests zur Verfügung gestellt werden.
  • Mindestens 1x pro Woche, in Branche mit erhöhtem Risiko 2x in der Woche empfohlen,
    Ein erhötes Risiko besteht beispielsweise bei zahlreichen unterschiedlichen körpernahen Kontakten.

Kosten

  • In welchem Ausmaß Ausgaben der Unternehmen für Corona-Tests kompensiert werden können, ist noch unklar