Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen | C: Andonis Vassiliadis

12.04.2021

Förderung für Ausbildungsbetriebe verlängert und ausgeweitet

Das Bundesprogramm "Ausbildungslätze sichern" wurde ausgeweitet, pro neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag ab 1.Juni gibt es 6.000 Euro. Was gilt noch?

Wie ►bereits Mitte März angekündigt, hat das Bundeskabinett das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und die Förderungen ausgeweitet und richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Die Änderungen traten mit 27. März 2021 in Kraft. Zu beantragen sind die Förderungen bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Die neue Förderrichtlinie berücksichtigt zahlreiche Forderungen des Handwerks und enthält folgende Elemente:

  • Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus:einmaliger Zuschuss von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag, abgeschlossen zwischen 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021; für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab 01. Juni 2021 steigt die Förderung auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie) beziehungsweise 6.000 Euro (Ausbildungsprämie plus)
  • Zuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit: Ein Teil der Lohnkosten der Ausbilderinnen und Ausbilder kann bezuschusst werden und zwar um die Hälfte der Brutto-Vergütung, allerdings gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale.
  • Lockdown-II-Sonderprämie für Kleinstbetriebe mit maximal 4 Beschäftigten, Sonderzuschuss von einmalig 1.000 Euro pro Auszubildenden, keinen Zuschuss gibt es, wenn die Auszubildenden Ehegatten oder Verwandte ersten Grades der/des Betriebsinhabers/in
  • Übernahmeprämie: Bei Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betriebgibt es einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro

Eine weitere wesentliche Forderung des Handwerks wurde zudem aufgegriffen:
Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung kann nachträglich erstmals oder erneut beantragt werden, wenn eine Förderung bislang abgelehnt oder nicht beantragt wurde, weil die Fortsetzung der Ausbildung nicht fristgerecht mit der Anzeige der Kurzarbeit angekündigt wurde.

Die Bundesagentur arbeitet derzeit noch an der Umsetzung der Richtlinien, wichtige Informationen stehen bereits online zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.