12.04.2024
Sozialleistungsbetrug: Offenburger Herren-Friseur verurteilt
Baden-Württemberg: Das Hauptzollamt Lörrach überführt einen Salonbetreiber im Ortenaukreis. Dieser hat in 29 Fällen verabsäumt, seine Mitarbeiter der Sozialkasse zu melden. Wir haben nachgefragt ...
Die Zöllner aus Lörrach hatten bei der Kontrolle festgestellt, dass der Salonbetreiber im Zeitraum von Januar 2019 bis Februar 2022 in 29 Fällen* Mitarbeitende nicht bei den Sozialkassen angemeldet hatte und somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.
*ACHTUNG: Auf Anfrage beim Zollamt Lörrach wurde darauf hingewiesen, dass bei "1 Fall" von "1 Monat" ausgegangen wird. Um wie viele Mitarbeitende und welche Arbeitszeiten es konkret ging, konnte uns nicht mitgeteilt werden.
Dem 43-jährigen Betreiber des Herren-Salons blüht nun eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.200,-.
Wie wird die Geldstrafe bei so einem Vergehen berechnet?
Eingeleitete Strafverfahren gehen an die Staatsanwaltschaft - in diesem Fall Offenburg. Der zuständige Amtsrichter setzt dort die Strafe fest, die durch einen Tagessatz, der sich nach dem Einkommen der beschuldigten Person richtet, errechnet wird. Hinzu kommt bei dieser Entscheidung, ob diese Person bereits in vorherige Verfahren involviert ist.
Auf Basis der 29 Fälle wurde ein Schaden von mehr als € 8.500,- berechnet, der für die Sozialversicherungsträger entstand. Dieser Betrag muss neben der Zahlung der Geldstrafe vom besagten Friseur-Unternehmer an die Sozialkassen nachträglich entrichtet werden.
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