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12.04.2021

Saarland führt Test-Nachweispflicht für Friseurbesuch ein

Kunden dürfen ab heute, Montag, 12.4.2021, nur mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zum Friseur gehen. Das hat der saarländische Ministerrat gestern Abend per Eilverfahren beschlossen.

Die Inzidenzwerte im Saarland bleiben hoch, am Wochenende wurde die Corona-Ampel auf gelb geschaltet. Das Saarland nimmt damit die vor einer Woche gültig gewordenen umfangreichen Öffnungsschritte nicht zurück, weitet jedoch die Testpflicht aus auf Einzelhandel und körpernahe Dienstleister, wie auch Friseure.

Das tritt ab heute, Montag, 12.4.2021 in Kraft.

Kunden dürfen ab heute nur mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, zum Friseur gehen.

Das gilt auch für alle anderen körpernahen Dienstleister und auch den Einzelhandel, Ausnahmen gelten für Betriebe der Grundversorgung (Lebensmittel, Bank, Apotheke, etc.). Der saarländische Ministerrat hatte die verschärften Regeln am Sonntagabend in einer außerordentlichen Kabinettssitzung beschlossen.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Wir haben zu Beginn des Saarland-Modells immer wieder betont, dass bei einem Anstieg der Infektionszahlen weitere Testpflichten eingeführt werden und wir die Ursachen des weiteren Infektionsgeschehens genau analysieren.“ Durch intensive Testungen und Kontakt-Tracing sollen Infektionsketten schnell durchbrochen werden.