Für Berliner gelten seit 31.03.21 neue Corona-Regeln | C: picturedesk/dpa/Jörg Carstensen

02.04.2021

Testpflicht Berlin: Diese Möglichkeiten haben Friseure

Testnachweise der Kunden sind anzuschauen und Antigen-Gen Schnelltests im Salon nur unter Aufsicht von geschultem Personal erlaubt… Was es alles zu beachten gilt - wir haben die Übersicht und Antworten aus der HWK Berlin.

Seit 31.03. gelten die neuen Corona Regelungen in Berlin, nach denen auch für den Friseursalonbesuch ein tagesaktueller negativer Corona-Test verpflichtend ist. Wir haben uns am Beispiel Berlin angeschaut, wie das Testen funktionieren kann.
 

Berliner Testkonzept

PoC-Schnelltest der Kunden - FriseurInnen sind verpflichtet, den Nachweis anzuschauen.

Laut dem Berliner Testkonzept können sich BerlinerInnen einmal wöchentlich kostenlos mit einem PoC-Schnelltest, dem „Test to go“, auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Dieser Test hat eine Gültigkeit von 24 Stunden. Hierfür gibt es einen Nachweis, der z.B. beim Friseur vorgezeigt werden kann. FriseurInnen sind verpflichtet, den Nachweis anzuschauen.

Selbsttests im Salon setzen geschultes Personal voraus.

Für FriseurInnen gilt die Schutzstufe 1B mit folgenden Auflagen:

  • Personal: MitarbeiterInnen müssen mindestens 1 x pro Woche getestet werden, ein Testkonzept muss vorliegen
  • KundInnen benötigen einen tagesaktuellen Covid-19 Schnelltest mit Nachweis oder können einen Selbsttest vor Ort, unter Aufsicht des Dienstleistenden, machen. Dies setzt allerdings geschultes Personal nach 8§ 6b (2) InfSchMV voraus (Aussage HWK Berlin, s. Interview unten).

TIPP: HIER findet ihr entsprechende Formulare zur Testpflicht in Unternehmen und Selbsttests.
 

Test to go – die Testmöglichkeiten in Berlin

Es gibt ca. 190 Testmöglichkeiten in Berlin:
Testzentren der Senatsverwaltung für Gesundheit, Apotheken, Kliniken mit Testmöglichkeiten für Menschen mit Covid-19-Symptomen bzw. zertifizierte Privatanbieter

"Test to go" Hotline: 0800 266 83 63

Die zentrale Anlaufstelle für Corona Tests ist die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. HIER finden sich alle Testzentren und Möglichkeitensortierbar nach Stadtteilen, bei denen man sich einen Testtermin vereinbaren kann.

In jedem Fall notwendig ist eine Registrierung. Dabei müssen Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Handynummer angegeben werden. Die Bestätigung der Buchung erfolgt per E-Mail. Dabei wird ein QR-Code generiert, der beim Zutritt zum Testzentrum vorgezeigt werden muss. Ohne QR-Code wird der Einlass verweigert.

Für Fragen wurde eigenes die Hotline 0800 266 83 63 eingerichtet, erreichbar täglich von 9:00-18:00 Uhr.
 

Testangebotspflicht für Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind verpflichtet, ArbeitnehmerInnen zweimal pro Woche einen kostenlosen Antigen-Schnelltest anzubieten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern, die am Arbeitsplatz präsent sind, zweimal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC) Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht anzubieten.ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Musterformula entspricht. ►Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zum Nachweis des SARS-CoV-2 VirusQuelle: Handwerkskammer Berlin

Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt sind verpflichtet, das Test-Angebot wahrzunehmen. Aufbewahrungspflicht des Nachweises: 4 Wochen
Quelle: §6a Testpflicht, Abs. 1- 3, InfSchMV

Abs. 4 besagt allerdings auch: „Die Absätze 1 bis 3 gelten nur, soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.“
 

Beschaffung von Tests, Selbsttests vor Ort

Die Kosten für die Mitarbeitertests sind von den  UnternehmerInnen zu tragen. Stand unserer Informationen können die Firmen die Kosten für Tests als Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen.
Quelle: Senatswirtschaftsverwaltung

Kosten für Mitarbeitertests sind vom Unternehmer zu tragen.

Schnelltests zur Selbstanwendung, sowie solche, die durch geschultes Personal vorgenommen werden, sind sicher, soweit die Anwendung entsprechend den Herstellerangaben erfolgt. Diese Tests werden nur in Verkehr gebracht, wenn sie die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellten Anforderungen erfüllen und gelistet werden. Bezogen werden können diese beispielsweise über den Handel (Apotheken, Drogerien) oder über das Internet.

Geeignete und zugelassene Selbsttests veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: BfArM - Antigen-Tests auf SARS-CoV-2.
 

Friseure in Heimbesuche

FriseurInnen, die Hausbesuche anbieten,sind verpflichtet, sich mindestens 1x in der Woche testen zu lassen und den Nachweis ebenfalls für 4 Wochen aufzubewahren.
 

Positives Testergebnis – was tun?

  1. Betroffene Person Isolieren
  2. Zeitnah eine PCR-Nachtestung durchführen. (Entweder im Testzentrum, in dem der positive Schnelltest gemacht wurde oder jedem Testzentrum, das PCR-Tests anbietet)
  3. Kontakte zu anderen Menschen meiden
  4. Umfeld informieren (eigene und direkte Kontaktpersonen der 2 Tage vor der Testabnahme müssen identifiziert und informiert werden)
  5. Kontaktpersonen informieren (KP 2 Tage vor Symptombeginn, sollten vorher Beschwerden vorhanden gewesen sein, ebenfalls alle KP´s informieren und für 14 Tage nach letztem Kontakt in Quarantäne gehen bzw. nach Vorgabe des Gesundheitsamts).

Quelle: Robert Koch Institut
 

FFP2 Maskenpflicht für Kunden, keine Warteräume

Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für KundInnen: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen
Wartende Kundschaft darf sich nicht im Betrieb aufhalten.
 

Interview: Antworten aus der Berliner Handwerkskammer Berlin
 

Unsere Fragen hat Dr. Constantin Terton, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik der HWK Berlin, beantwortet.

Dürfen FriseurInnen ihren KundInnen einen Selbsttest anbieten?
Antwort:
Friseurbetriebe dürfen Ihren Kundinnen und Kunden im Prinzip einen Schnelltest zur Selbstanwendung anbieten, jedoch setzt dieses ein insbesondere für die Dokumentation geschultes Personal voraus 8§ 6b (2) InfSchMV). Da gegenwärtig noch unklar ist, welche Art von Schulung notwendig ist und wie diese dokumentiert sein muss – wir befinden uns aktuell in entsprechenden politischen Gesprächen - , raten wir gegenwärtig dazu, einen Nachweis über einen tagesaktuellen Schnelltest nur durch eine entsprechende Bescheinigung eines zertifizierten Testzentrums zu akzeptieren.

Führen KundInnen diesen Test vor Ort selbstständig und unter Aufsicht der FriseurInnen durch?
Antwort: Die Durchführung unter Aufsicht setzt entsprechend geschultes Personal seitens des Betriebes voraus. Damit gilt das bereits zuvor unter ad 1) Gesagte.“

Wie soll das Ergebnis dokumentiert werden?
Antwort: Die Dokumentation soll dem von der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entsprechen, das wir auf unser Corona-Sonderseite www.hwk-berlin.de/coronaunter dem AbschnittTestpflichtzum Download anbieten.Ein solches Dokument darf aber auch nur von geschultem Personal ausgefüllt werden (siehe die zuvor gemachten Bemerkungen).

Wie wird das Ergebnis für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung aufgehoben?
Antwort: Das Ergebnis ist zusammen mit der Anwesenheitsdokumentation gemäß § 5 der InfSchMV zu dokumentieren.

Wo können UnternehmerInnen Tests für  MitarbeiterInnen bzw. KundInnen, s. oben beziehen?
Antwort: Schnelltests können nach offizieller Auskunft sowohl online als auch im lokalen Handel (z.B. Drogerien, Discounter, Apotheken und anderen Anbietern) je nach Angebot erworben werden.
Die Handwerkskammer Berlin kann ihren Betrieben nicht unmittelbar Tests anbieten, da durch den so entstehenden „Vertrieb von Medizinprodukten“ unkalkulierbare Haftungsrisiken entstehen.

 

HINWEIS: Bitte beachtet, dass dieses Szenatrio für Berlin gilt und in jedem Bundesland anders ausschauen kann. Die imSalon Redaktion trägt die Informationen gewissenhaft unter Angabe von Quellen zusammen. Da sich Auflagen regelmäßig ändern können, übernimmt imSalon keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.