22.12.2021
Rheinland-Pfalz: Mehr Geld für Friseur-Azubis rückwirkend zum 1.8.2020
Rund 600 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz erhalten rückwirkend mehr Geld. Ab August 2023 gelten 660 € im 1. Lehrjahr. „Zu guter Arbeit gehören gute Löhne“: erklärt Alexander Schweitzer, Staatsminister im Ministerium für Arbeit des Landes Rheinland-Pfalz, die Tarifverträge für Azubis im Friseurhandwerk für allgemeinverbindlich.
RLP Arbeitsminister Alexander Schweitzer hat auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz und den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium Rheinland-Pfalz hatte zuvor den Anträgen zugestimmt. Die Bekanntmachungen der Allgemeinverbindlicherklärungen wurden seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht. Daraus folgt, dass auch die nicht an den Tarifvertrag gebundenen ArbeitgeberInnen und ihre Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags daran gebunden sind.
Wichtige Akzente für Fachkräftesicherung im Friseurhandwerk
„Mit der Allgemeinverbindlicherklärung im Friseurhandwerk werden gleichwertige, dauerhafte und angemessene soziale Rahmenbedingungen für die Ausbildung junger Menschen geschaffen. Insbesondere für die erforderliche Fachkräftesicherung im Friseurhandwerk setzt dies wichtige Akzente. Das Gehalt ist ein wichtiger Faktor für die Berufswahl“, so der Arbeitsminister.
Die monatlichen Ausbildungsvergütungen
Von der Allgemeinverbindlicherklärung profitieren rund 600 Auszubildende im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz. Die Ausbildungsvergütungen im Friseurgewerbe betragen somit monatlich
- ab 1. August 2020 im 1. Lehrjahr einheitlich 555 Euro, im 2. Lehrjahr 648 Euro und im 3. Lehrjahr 735 Euro brutto;
- ab dem 1. August 2021 beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr 590 Euro, im 2. Lehrjahr 689 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 783 Euro;
- ab dem 1. August 2022 im 1. Lehrjahr 625 Euro, im 2. Lehrjahr 730 Euro und im 3. Lehrjahr 830 Euro vorgesehen;
- letzte Steigerung zum 1. August 2023: Die monatliche Vergütung beträgt dann im 1. Lehrjahr 660 Euro, im 2. Lehrjahr 772 Euro und im 3. Lehrjahr 877 Euro.
Der Tarifvertrag über die Vergütung der Auszubildenden wurde rückwirkend zum 1. August 2020 für allgemeinverbindlich erklärt.