Credit: Adobestock/ Iakov Filimonov

01.09.2021

Neue Regeln in Bayern: 10 qm Regelung fällt

Ab 2. September gelten in Bayern völlig neue Corona-Regeln. Die Krankenhaus-Ampel wird neuer Leitindikator, medizinische Maske wird Standard und 10qm Regelung entfällt…

In Bayern tritt die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 2. September 2021 in Kraft. Die 7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt.  Im Innenbereich gilt grundsätzlich 3G-Grundsatz, die medizinische Maske wird neuer Maskenstandard.

Die vierte Welle der Corona-Pandemie erreicht den Freistaat. Rund 65 % der BayerInnen über 12 Jahre haben sich vollständig impfen lassen.

Jetzt gibt es eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich Freitag 1. Oktober gilt.

Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.
An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.

Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Das gilt auch beim Friseur

Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daranhalten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:

  • Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
  • In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht.