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27.04.2021

Mecklenburg-Vorpommern: Ab 1. Mai geimpft zum Friseur ohne Test

Vollständig geimpfte Personen müssen ab 1. Mai in Mecklenburg-Vorpommern keinen Negativ-Test mehr beim Friseur vorlegen, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Impf-Gipfel

Ab 1, Mai gelte diese Regeln in Mecklenburg-Vorpommern wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Impf-Gipfel ankündigte. „Das ist ein kleiner Schritt für mehr Normalität“, so Schwesig.

Die Änderung der Corona-Landesverordnung vom 29. April 2021 im Wortlaut:

§ 1b Testbefreiung von Geimpften

(1) Personen mit vollständigem Impfschutz sind von in dieser Verordnung geregelten Testerfordernissen befreit, wenn diese Personen frei von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust sind.

(2) Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten notwendigen Impfdosis eines in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffes mehr als 14 Tage vergangen sind.

(3) Zur Nachweisführung des vollständigen Impfschutzes ist die Impfbescheinigung nach § 22 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen.

(4) Ein vollständiger Impfschutz gemäß Absatz 2 wird unter Verweis auf § 77Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes einem tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 zweiter Halbsatz Buchstabe b, Nr. 5, 6 und 8 des Infektionsschutzgesetzes gleichgestellt.“

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang rund 105.000 Menschen zweimal gegen Corona geimpft worden. Das entspricht einer Impfquote von 6,55 Prozent. Die Lockerungen sollen allerdings nicht für alle gelten, die doppelt geimpft sind: Auswärtige Zweitwohnungsbesitzer dürften weiterhin nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, da das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden müsse, so Schwesig.