Credit: APA picturedesk / dpa / Stefan Sauer

08.03.2024

Leverkusen und Langenfeld: 24 Barbershops zeitgleich überprüft

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die Handwerksverordnung, Preisangabenverordnung und Abgabenordnung sowie Hinweise auf Schwarzarbeit und Kassenmanipulation ist die vorläufige Bilanz der Überprüfungen.

Am 7.3.2024 rückten die Ordnungsämter Leverkusen und Langenfeld aus und kontrollierten in einer koordinierten Aktion 24 Barbershops. In beiden Städten wurden die Haar-Studios zeitgleich aufgesucht und geprüft.

Wie kam es zu den Kontrollen?

Vor allem in Langenfeld haben vom Zoll bereits überprüfte Salon-Inhaberinnen* die Beamten darauf hingewiesen, dass sich diverse Studios Vorteile und Einsparungen gesetzeswidrig verschaffen. Mit Erfolg, denn nun wurde eine gezielte Kontrolle durchgeführt.

Was wurde kontrolliert?

Der Kontroll-Schwerpunkt der Zollbeamten lag auf der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie Arbeitslosengeld. Kontrolliert wurden aber auch die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz, illegale Beschäftigungen sowie die Einhaltung der Handwerksordnung.

Die Bilanz der Zollkontrolle

Leverkusen: In den 11 kontrollierten Betrieben, gab es 33 Überprüfungen der angetroffenen Mitarbeiterinnen*. Hinweise auf Mindestlohnverstoß sowie Schwarzarbeit gab es bei mehr als der Hälfte der Barber-Shops. Mitarbeiter sind dort für weniger als 10 Euro Stundenlohn angestellt oder auch schon länger als 2 Monate im Salon tätig, ohne zur Sozialversicherung angemeldet zu sein.

Langenfeld: 13 Barbershops- sowie Friseurbetriebe sowie zwei Nagelstudios wurden in Langenfeld kontrolliert. In sechs Betrieben bestand der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabenordnung in Zusammenhang mit der Kassenführung, dem geht die Finanzfahndung weiter nach. Verstöße gegen die Handwerksordnung gibt es in drei Fällen, hier übernimmt die Gewerbeüberwachung die Causa. In sechs Betrieben gab es Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, darauf folgt ein Bußgeldverfahren. Fünf Betriebe werden weiter vom Hauptzollamt Düsseldorf kontrolliert, da sie verdächtigt werden, gegen das Mindestlohngesetz verstoßen zu haben.

„Die gemeinsame Aktion soll sowohl der Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Abschreckung dienen, indem der Staat geltendes Recht durchsetzt und gewerbliche Strukturen durchleuchtet. Gleichzeitig soll auch die interkommunale Zusammenarbeit und die Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen wie Zoll, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Steuerfahndung gestärkt werden“, erläutert Marcus Richter, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Leverkusen.

Eine verstärkte Kontrolle der Schwarzarbeit ist auch Inhalt des ► Forderungspapiers des Friseurhandwerks, das im Zuge des ersten Zukunftskongresses der Politik überreicht wurde.