Credit: Nina Bröll | www.broell.cc

22.05.2020

Durchführung von ÜLU-Lehrgängen nach Wiederanlaufen des Bildungsbetriebes

Die aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen ÜLU-Lehrgänge können ab Wiederaufnahme des Betriebs in den Bildungszentren unter bestimmten Erleichterungen nachgeholt werden. Die Maßnahmen gelten vorerst für Lehrgänge, die bis zum 31.12.2020 beendet werden.

Abweichend von den Regelungen der ÜLU-Richtlinie und des Zuwendungsbescheides dürfen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Die Lehrgangswoche umfasst mindestens drei Unterweisungstage. Es ist sicherzustellen, dass der gesamte Lehrgangsinhalt in komprimierter Weise vermittelt wird. Um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, ist das BMWi/BAFA einverstanden, dass ausnahmsweise auf eine Begründung und Dokumentation der Komprimierung verzichtet werden kann. Der Grundsatz der Lehrgangskontinuität wird aufgehoben: Die Unterweisungstage müssen somit nicht in zusammenhängender Form, sondern innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Monaten durchgeführt werden.
  • Die Anwendung der 80%-Regelung ist weiterhin zu beachten, Teilnehmerüberschreitungen werden bis zur vollständigen Auslastung der Werkstätten-/Arbeitsplätze zugelassen.
  • Es gelten weiterhin die Förderpauschalen des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover (HPI) für die Lehrgänge der überbetrieblichen Unterweisung sowie auch für die Internatsunterbringung

► Die Covid-19 Arbeitsschutzstandard-Empfehlungen für die Bildungseinrichtungen finden Sie unten als Download!