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13.05.2020

Corona Bußgeldkatalog bei Verstoß gegen Hygienemaßnahmen im Friseursalon je Bundesland

5.000 € wenn das Personal keinen Mundschutz trägt in Bayern - bei wiederholtem Verstoß bis zu 25.000 €, bis 1.000 € Bußgeld, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird in Bremen und in Hamburg zahlen auch Kunden bei Missachtung. Mehr im Überblick, wer, wie viel, bei welchem Vorgehen und in welchem Bundesland zahlen muss ...

Der Corona-Bußgeldkatalog gibt einen Überblick, welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn gegen Verordnungen und Maßnahmen im Kampf gegen des Corona-Virus verstoßen wird: Kein Mundnasenschutz, kein Einhalten des Mindestabstands, etc. 

In Deutschland gelten für jedes einzelne Bundesland unterschiedliche Maßnahmen bei den Verstößen. In welcher Höhe, wer für die Missachtung der Richtlinien speziell für Friseur-Salons aufkommen muss, haben wir herausgefiltert:

Corona Bussgeldangaben bei Verstoß gegen Hygienemaßnahmen betreffend nach Bundesland

Baden-Württemberg


Als Geschäftsführer Auflagen zum Infektionsschutz nicht eingehalten
Sanktion: 500-1.500 € 
Wer muss zahlen: Geschäftsführer

Vorgaben zum Infektionsschutz nicht eingehalten
Sanktion: 250-1.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber

Wiederholter Verstoß gegen ein Verbot
Sanktion: bis 25.000 €
 

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Baden-Württemberg erhalten Sie ► hier

Bayern

Verstoß gegen die Maskenpflicht 
Sanktion: 150 € (ab 14 Jahren)
Wer muss zahlen: Kunde bzw. Begleitperson

Nicht sichergestellt, dass im Salon der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird
Sanktion: 1.000-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung

Nicht sichergestellt, dass im Salon das Personal einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) trägt
Sanktion: 5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung

Nicht sichergestellt, dass im Salon ein Schutz- oder Hygienekonzept vorliegt
Sanktion: 5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Bayern ► hier

Berlin

Verstoß gegen Mundschutzpflicht oder fehlende Schutzkleidung in Friseurbetrieben
Sanktion: 50-500 €
Wer muss zahlen: Beschäftigter, Kunde 

Nicht einhalten des Mindestabstandes zu anderen Personen (1,5m)
Sanktion: 25-500 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person

Nichteinhaltung von Hygieneregeln bzw. fehlendes Hygienekonzept
Sanktion: 250-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber, Geschäftsführer bzw. Verantwortlicher

Sitzgelegenheiten nicht entfernt oder gesperrt
Sanktion: 100-2.500€
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
 

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Berlins ► hier

Brandenburg

Nichteinhalten von Hygienestandards bei erlaubten Dienstleistungen
Sanktion: 250-2.500 €

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Brandenburg ► hier

Bremen

Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere Mindestabstand) nicht eingehalten
Sanktion: 400-1.000 €
Wer muss zahlen: Betreiber bzw. Vermieter

Anordnung bezüglich Mindestabstand missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher

Anordnung bezüglich Terminvergabe missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher

Anordnung bezüglicher Dokumentationspflicht missachtet
Sanktion: 500 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Bremen ► hier

Hamburg

Abstandsgebot von mindestens 1,5m missachtet
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person

Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Mindestabstände beim Service nicht beachtet
Sanktion: 500-1.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung

Mindestabstände als Kunde oder Mitarbeiter missachtet
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person

Verbotswidrige Erbringung von Dienstleistungen als Friseur
Sanktion: 2.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung
 

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Hamburg ► hier

Hessen

Wiederholter Verstoß gegen die Maskenpflicht
Sanktion: 50€
Wer muss zahlen: betroffene Person

Bei Dienstleistungen Empfehlungen des RKI (► Robert Koch Institut) missachtet
Sanktion: 200-1.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister

Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
Sanktion: 500-5.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführer

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Hessen ► hier

Mecklenburg-Vorpommern

Verstoß gegen die Maskenpflicht
Sanktion: 25€

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Mecklenburg-Vorpommern ► hier

Niedersachsen

Gültig nur für Wolfsburg: Verstoß gegen Maskenpflicht in Geschäften
Sanktion: 50 Euro
Wer muss zahlen: betroffene Person

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Niedersachsen ► hier

Nordrhein-Westfalen

Verbotswidriger Weiterbetrieb als Friseur
Sanktion: 2.000€

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Nordrhein-Westfalen ► hier

Rheinland-Pfalz

Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstands von 1,5
Sanktion: 100 €

Nichteinhalten der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen in Salons
Sanktion: 1.000 €

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Rheinland-Pfalz ► hier

Saarland

Service, das außerhalb des Ladenlokals als Friseur erbracht wird
Sanktion: 500-2.000 €
Wer muss zahlen: Dienstleister

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Saarland ► hier

Sachsen

Nichteinhalten des Mindestabstandes (1,5m)
Sanktion: 150 €
Wer muss zahlen: jede Person, die gegen das Verbot verstößt

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Sachsen ► hier

Sachsen-Anhalt

Abstandsbestimmungen oder Hygienebestimmungen wurden nicht eingehalten
Sanktion: 1.000 €

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Sachsen-Anhalt ► hier

Schleswig-Holstein

In Schlesweig-Holstein wird auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 75 verwiesen.

Verordnungen zum Infektionsschutz wird missachtet
Sanktion: bis zu 2.500 €

Verstoß gegen die Aufzeichungspflicht
Sanktion: bis zu 25.000 €

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Schleswig-Holstein ► hier

Thüringen

Gültig nur für Jena: Verstoß gegen Corona-Maskenpflicht
Sanktion: 50 €
Wer muss zahlen: die betroffenen Person

Nichteinhalten des Mindestabstandes von 1,5m
Sanktion: 100 €
Wer muss zahlen: jede beteiligte Person

Nichtheinhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben, insbesondere zum Schutz des Personals und Unterlassen auf Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5m
Sanktion: 1.000 €
Wer muss zahlen: Verantwortlicher

Nichtbeachtung der Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen bei Friseurbetrieben und Barber-Shops
Sanktion: 1.000 €
Wer muss zahlen: Inhaber bzw. Geschäftsführung

Detailliertere Informationen zu den Bussgeldkataloginhalten Thüringen ► hier

STAND: 13.05.2020