Credit Bild: nenetus | Credit Schreenshot Aussendung LV Friseure & Kosmetik Rheinland

18.08.2023

13 Euro Mindestlohn ab September für Friseure im Rheinland allgemeinverbindlich

Der Tarifvertrag im Friseurhandwerk im Rheinland wird ab 1. September 2023 allgemeinverbindlich.

Ab 1. September tritt der Tarifvertrag im Friseurhandwerk im Rheinland vom Arbeitsministerium allgemeinverbindlich in Kraft. Das geben der zuständige Landesverband Friseure & Kosmetik und ver.di bekannt.
Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvetrags für das Friseurhandwerk vom 31. Juli 2023 steht hier zum Download bereit. 

Im Oktober 2022 verhandelten die beiden Tarifvertragsparteien den neuen Tarifvertrag aus. 11 Monate später werden alle Tarifstufen dieses erarbeiteten Vertrags im Tarifgebiet Rheinland mit den Handwerkskammerbezirken Trier, Koblenz und Rheinhessen auf das gesamte Friseurhandwerk in diesem Tarifgebiet verbindlich ausgeweitet.

Guido Wirtz, Landesinnungsmeister des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland, hat für die fairen Bedingungen in der Branche für beide Seiten gekämpft (mehr dazu imimSalon-Interview) und gibt per Aussendung folgendes Statement ab: "Die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Friseurhandwerk ist ein positiver Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit für alle Beteiligten. Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung die Wertschätzung für die Beschäftigten im Friseurhandwerk steigern wird und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhalten bleibt."

Details Tarifvertrag für Friseure Rheinland

Geltungsbereich

Der Tarifvertrag ist gültig für die Kammerbezirke Koblenz, Rheinhessen und Trier sowie für alle in Betrieben und Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnhemer einschließlich der Teilzeitbeschäftigten.

Entgeltstufen und Lohnsätze für Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmer

Entgeltstufe 1: Nach der Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung. Stundenlohn: 13,00 €

Entgeltstufe 2: Mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens zwei Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk. Stundenlohn 14,50 €

Entgeltstufe 3: Mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens vier Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk. Stundenlohn 16,00 €

Entgeltstufe 4: Mit bestandenerMeisterprüfung und mindestens zwei Jahre Meistertätigkeit im Friseurhandwerk. Stundenlohn 17,50 €