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30.06.2023

Wird 14 Euro Mindestlohn 2024 nationales Recht?

Kaum hat die Mindestlohnkommission beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto angehoben wird, meldet sich ver.di zu Wort und pocht auf die EU-Mindestlohnrichtlinie.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, die EU-Mindestlohnrichtlinie konsequent in nationales Recht umzusetzen und den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro zu erhöhen. Scharf kritisiert der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den deutschen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro zu erhöhen: „Diese Empfehlung ist gegen die Stimmen der Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission zustande gekommen – eine derart geringe Erhöhung verschärft die Probleme der Menschen, die mit ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben finanzieren müssen und geht an der Realität der hohen Preise für Lebensmittel und Energie vorbei“, sagte Werneke.

Bei der Schaffung des gesetzlichen Mindestlohns sei der Gedanke nachvollziehbar gewesen, die nachfolgenden Erhöhungsschritte auf Grundlage von Empfehlungen einer durch Vertreterinnen und Vertreter der Tarifpartner zusammengesetzten Kommission vorzunehmen. „Dieses Prinzip funktioniert jedoch nur so lange, wie das Wirken aller Mitglieder der Mindestlohnkommission durch Verantwortungsbewusstsein und Empathie gekennzeichnet ist. Die jetzige Entscheidung der Kommission führt jedoch zu massiven Reallohnverlusten und stürzt unzählige Menschen in eine Krise. Wenn die Mindestlohnkommission so versagt, ist der Gesetzgeber gefordert”, so Werneke.

Die Bundesregierung steht ohnehin vor der Aufgabe, die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis zum November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Lohnmittels vor. „Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 Euro durch die Bundesregierung erfüllt die Mindestvorgaben der EU und ist für die Menschen, die nur nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden, bitter notwendig“, unterstrich Werneke die Forderung von ver.di.