Credit: Lightpoet / LIV NRW Mike Engels

08.11.2023

NRW: Ausbildungstarif wird allgemeinverbindlich

Über der gesetzlich geregelten Mindestausbildungsvergütung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2023 die verbindliche Ausbildungsvergütung für rund 3.000 Auszubildende im nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk.

Dank des Einsatzes von Mike Engels, stellvertretender Verbandsvorsitzender Friseurverband NRW und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tarife und Soziales, wurde der Tarifvertrag für Auszubildende des Friseurhandwerks in Nordrhein-Westfalen für allgemeinverbindlich erklärt:

Das Verdienen Friseur Azubis in Nordrhein-Westfalen

Rückwirkend zum 01.08.2023 gelten damit folgende Ausbildungsvergütungen als allgemeinverbindlich im Friseurhandwerk:

AusbildungsjahrAusbildungsvergütung
ab 1.8.2023
Ausbildungsvergütung
ab 1.8.2024
1.665,- €710,- €
2.785,- €830,- €
3.900,- €955,- €

 

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den vom Friseur und Kosmetik Verband NRW und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk NRW zum 1. August 2023 geschlossenen Ausbildungstarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt.

Für die Auszubildenden gibt es ab August dieses Jahres im 1. Ausbildungsjahr monatlich 665 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 785 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 900 Euro. Im August 2024 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 710 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 830 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 955 Euro im dritten Jahr.

Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich geregelten ► Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro für das Jahr 2023 und 649 Euro für 2024. 

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